Wahlgräber für Urnenbeisetzung

  • Ruhezeit 15 Jahre
  • Nutzungszeit 30 Jahre
  • Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.
  • Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
  • Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben.
  • Die Anzahl der Grabstellen in einer Urnenwahlgrabstätte werden auf höchstens vier Grabstellen begrenzt.

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.

Zwei- und vierstellige Wahlgräber für Urnenbeisetzung