Widerspruchsrecht Datenweitergabe Kommunalwahlen 2011
Widerspruchsrecht wegen Datenweitergabe gemäß § 35 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz (HMG) an Parteien und Wählergruppen im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 27. März 2011.
Gemäß § 35 Abs. 1 HMG dürfen die Meldebehörden sechs Monate vor einem Wahltermin politischen Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern auf Anfrage Auskunft von Wahlberechtigten einer bestimmten Altersgruppe erteilen. Diese Daten dürfen nur für Wahlwerbung verwendet werden und beschränken sich auf die Auskunft
1. Vor- und Familiennamen
2. Doktorgrad und
3. Anschriften
Die Geburtstage dieses Personenkreises dürfen nicht mitgeteilt werden.
Die Stadt Maintal beabsichtigt, bei Anfragen von Parteien und Wählergruppen, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Wer der Weitergabe seiner Daten widersprechen möchte, muss dies in einem der vier Stadtläden der Stadt Maintal formlos erledigen.
Die Stadtläden der Stadt Maintal verteilen sich wie folgt.
Stadtladen Dörnigheim
Berliner Straße 31a
Tel.: 06181/400-308, -315, -302
Stadtladen Bischofsheim
Alt Bischofsheim 4
Tel.: 06181/400-220, ,216, -221
Stadtladen Hochstadt
Klosterhofstraße 4 - 6
Tel. 06181/400-408, -413
Stadtladen Wachenbuchen
Raiffeisenstraße 1
Tel. 06181/400-717
Im Melderegister wird dann eine Sperre vermerkt. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Die Sperre gilt auch für spätere Wahlen.
Bereits eingetragene Auskunfts- oder Übermittlungssperren bleiben weiterhin bestehen.
Die Widerspruchsfrist für die Weitergabe der oben genannten Daten endet am 17. September 2010.
Maintal, 21. Juni 2010 Der Magistrat der Stadt Maintal
Fachdienst Stadtladen
Im Auftrag: Weber