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  Widerspruchsrecht Datenweitergabe Kommunalwahlen 2011

Widerspruchsrecht wegen Datenweitergabe gemäß § 35 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz (HMG) an Parteien und Wählergruppen im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 27. März 2011.

 

Gemäß § 35 Abs. 1 HMG dürfen die Meldebehörden sechs Monate vor einem Wahltermin politischen Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern auf Anfrage Auskunft von Wahlberechtigten einer bestimmten Altersgruppe erteilen. Diese Daten dürfen nur für Wahlwerbung verwendet werden und beschränken sich auf die Auskunft

 

1. Vor- und Familiennamen

2. Doktorgrad und

3. Anschriften

 

Die Geburtstage dieses Personenkreises dürfen nicht mitgeteilt werden.

 

Die Stadt Maintal beabsichtigt, bei Anfragen von Parteien und Wählergruppen, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.

 

Wer der Weitergabe seiner Daten widersprechen möchte, muss dies in einem der vier Stadtläden der Stadt Maintal formlos erledigen.

 

Die Stadtläden der Stadt Maintal verteilen sich wie folgt.

 

Stadtladen Dörnigheim

Berliner Straße 31a

Tel.: 06181/400-308, -315, -302

 

Stadtladen Bischofsheim

Alt Bischofsheim 4

Tel.: 06181/400-220, ,216, -221

 

Stadtladen Hochstadt

Klosterhofstraße 4 - 6

Tel. 06181/400-408, -413

 

Stadtladen Wachenbuchen

Raiffeisenstraße 1

Tel. 06181/400-717

 

Im Melderegister wird dann eine Sperre vermerkt. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Die Sperre gilt auch für spätere Wahlen.


Bereits eingetragene Auskunfts- oder Übermittlungssperren bleiben weiterhin bestehen.


Die Widerspruchsfrist für die Weitergabe der oben genannten Daten endet am 17. September 2010. 

 

Maintal, 21. Juni 2010            Der Magistrat der Stadt Maintal

                                                  Fachdienst Stadtladen

                                                  Im Auftrag: Weber