Grundsteuer
Allgemeine Informationen über die Grundsteuer A und B:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt seit dem 01.01.2004
350 v.H.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Sach- oder Objektsteuer, sie ist eine Realsteuer.
Steuergegenstand bei der Grundsteuer ist der Grundbesitz.
Wie wird die Grundsteuer unterteilt?
Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke (Stückländereien)
Grundsteuer B für bebaute Grundstücke (Wohnungen, Häuser, Garagen)
Wer ist grundsteuerpflichtig?
Grundsteuerpflichtig ist immer der Steuerschuldner. Steuerschuldner ist laut §10
Abs. 1 GrStG der Jenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des
Einheitswertes zugerechnet ist. Das ist i.d.R. der bürgerlich rechtliche Eigentümer.
*Wichtig!
Haben Sie Ihr Grundstück, Haus, Wohnung verkauft, dann schicken Sie uns eine
Kopie (1+2 Seite) des Kaufvertrages, eine Umschreibung auf die neuen Eigentümer
kann somit zum 01.01. des Folgejahres erstellt werden.
Ohne Ihre Mithilfe muss auf den Finanzamtsbescheid gewartet werden, erst dann kann
eine Umschreibung erfolgen.
Ansprechpartner:
Fachdienst Steuern
Bischofsheimer Str. 2, 63477 Maintal
Fax.: 06181 / 400 5040 oder E-Mail: steuern@maintal.de
*Sprechzeiten Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
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