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  Grundsteuer

Allgemeine Informationen über die Grundsteuer A und B:Grundsteuer

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt seit dem 01.01.2004

350 v.H.

 

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Sach- oder Objektsteuer, sie ist eine Realsteuer.

Steuergegenstand bei der Grundsteuer ist der Grundbesitz.

 

Wie wird die Grundsteuer unterteilt?

Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke (Stückländereien)

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke (Wohnungen, Häuser, Garagen)

 

Wer ist grundsteuerpflichtig?

Grundsteuerpflichtig ist immer der Steuerschuldner. Steuerschuldner ist laut §10

Abs. 1 GrStG der Jenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des

Einheitswertes zugerechnet ist. Das ist i.d.R. der bürgerlich rechtliche Eigentümer.

 

*Wichtig!

Haben Sie Ihr Grundstück, Haus, Wohnung verkauft, dann schicken Sie uns eine

Kopie (1+2 Seite) des Kaufvertrages, eine Umschreibung auf die neuen Eigentümer

kann somit zum 01.01. des Folgejahres erstellt werden.

Ohne Ihre Mithilfe muss auf den Finanzamtsbescheid gewartet werden, erst dann kann

eine Umschreibung erfolgen.


 

 

Ansprechpartner:

 

Fachdienst Steuern

Bischofsheimer Str. 2, 63477 Maintal

 

Fax.: 06181 / 400 5040 oder E-Mail: steuern@maintal.de

 

*Sprechzeiten Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

 

Carmen Schmittberger Zimmer Nr.: 202 06181 / 400 235
Thorsten Weigand Zimmer Nr.: 204 06181 / 400 237