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  Gewerbesteuer

Informationen über die Gewerbesteuer:

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2007 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 01.01.2008 von 395% auf 380% herabgesetzt.

 

Was wird besteuert?

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft.

Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu

verstehen.

 

Auf welcher Grundlage errechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Besteuerungsgrundlage bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer wird den

Realsteuern zugeordnet.

 

Wie errechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrages - im Fall der

Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils- mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und

erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

 

 


 

Ansprechpartner:

Fachdienst Steuern

 

Bischofsheimer Str. 2, 63477 Maintal

Fax: 06181 / 400 5040 oder E-Mail: steuern@maintal.de

*Sprechzeiten: Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Martin Wiroth Zimmer Nr.: 203 06181 / 400 232