Tempo 100-Plakette
Im Rahmen der Nachbesserung der 3. Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 15. Oktober 1998 kann auf gekennzeichneten Autobahnen und Kraftstrassen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Gespann) sowie für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Gespann) eine Sondergenehmigung zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h beantragt werden.
Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Erteilung der Tempo-100 Plakette erfolgt über die
Zulassungsstelle des Main-Kinzig-Kreises.
Nähere Informationen über die Erreichbarkeit und Ansprechpartner der Zulassungstellen des Main-Kinzig-Kreises finden sie hier.