Reisegewerbe
Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Reisegewerbe § 55 Gewerbeordnung
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet, oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, bzw. wer selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Die Aushändigung der Reisegewerbekarte erfolgt ausschließlich an den Antragsteller persönlich.
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung der Reisegewerbekarte benötigt:
Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte
Bescheinigung in Steuersachen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom Finanzamt des Wohnortes
- Umsatzsteuerheft oder Bescheinigung über die Befreiung von der
Führung eines Steuerheftes (beim Finanzamt) Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei dem Fachdienst Ordnungsbehörde,
Gewerbewesen, der Stadt Maintal, Klosterhofstr. 4-6, 63477 MaintalGewerbezentralregisterauszug (Belegart „9“) zur Vorlage bei dem Fachdienst Ordnungsbehörde
Gewerbewesen, der Stadt Maintal, Klosterhofstr. 4-6, 63477 Maintal
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom zuständigen Amtsgericht des Wohnortes
Verwaltungsgebühren:
Reisegewerbekarte befristet auf:
1 Jahr € 56,30
2 Jahre € 71,60
3 Jahre € 86,90
4 Jahre € 102,30
5 Jahre € 117,60
Reisegewerbekarte unbefristet € 255,60
Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung fällig.