Aufstellererlaubnis und Geeignetheitsbescheinigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Gewerbeordnung)
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder Spielhallen aufstellen will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Es ist ein schriftlicher Antrag der sogenannten Aufstellererlaubnis zu stellen und folgende Unterlagen beizufügen:
Ausgefüllter Antrag
Führungszeugnis "Belegart 0" zur Vorlage bei dem Fachdienst Ordnungsbehörde, Gewerbewesen, der Stadt Maintal, Klosterhofstr. 4-6, 63477 Maintal
Gewerbezentralregisterauszug "Belegart 9" zur Vorlage dem Fachdienst Ordnungsbehörde,Gewerbewesen, der Stadt Maintal, Klosterhofstr. 4-6, 63477 Maintal
Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Bescheinigung des Amtsgerichts, Abt. Schuldnerverzeichnis, dass Sie nicht eingetragen sind
Für im Handelregister eingetragene Firmen wird zusätzlich Nr. 3 u. 4 für die eingetragene Firma benötigt.
Erlaubnisgebühr: 1000,00 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig
Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellerortes gem. § 33c Abs. 3 GewO
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit auffstellen will, bedarf der Bestätigung der zuständigen Behörde.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
1. Ausgefüllter Antrag mit Angabe des Aufstellungsortes
2. Kopie der Aufstellererlaubnis
Gebühr für die Geeignetheitsbescheinigung: 51,10 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig