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  Aufstellererlaubnis und Geeignetheitsbescheinigung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Gewerbeordnung)     

 

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder Spielhallen aufstellen will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
 
Es ist ein schriftlicher Antrag der sogenannten Aufstellererlaubnis zu stellen und folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Ausgefüllter Antrag

  2. Führungszeugnis "Belegart 0" zur Vorlage bei dem Fachdienst Ordnungsbehörde, Gewerbewesen, der Stadt Maintal, Klosterhofstr. 4-6, 63477 Maintal

  3. Gewerbezentralregisterauszug "Belegart 9" zur Vorlage dem Fachdienst Ordnungsbehörde,Gewerbewesen, der Stadt Maintal, Klosterhofstr. 4-6, 63477 Maintal 

  4. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung)

  5. Bescheinigung des Amtsgerichts, Abt. Schuldnerverzeichnis, dass Sie nicht eingetragen sind

  6. Für im Handelregister eingetragene Firmen wird zusätzlich Nr. 3 u. 4 für die eingetragene Firma benötigt.

 

 

Erlaubnisgebühr: 1000,00 Euro

Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig  

 

 

Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellerortes gem. § 33c Abs. 3 GewO

 

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit auffstellen will, bedarf der Bestätigung der zuständigen Behörde.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

 

1.   Ausgefüllter Antrag mit Angabe des Aufstellungsortes

2.   Kopie der Aufstellererlaubnis

 

Gebühr für die Geeignetheitsbescheinigung: 51,10 Euro

Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig