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  Allgemeine Informationen

 

 

Das ursprüngliche Betätigungsfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde ist die Überwachung des Straßenverkehrs sowie die Bearbeitung der daraus resultierenden Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren mit allen erforderlichen internen und externen Ermittlungstätigkeiten.

 

Weiterhin stehen die Kontrolle der Einhaltung von Ortssatzungen und der HundeVO, die Überwachung der Feldfluren sowie die Durchführung von Präventivstreifengängen auf der Agenda.
 
Seit 1.3.2006 bilden die Kommunen Maintal und Schöneck einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit dem oben dargestellten Aufgabenspektrum.
Die Aufgaben der Ordnungsbehörde im gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk werden von dem Bürgermeister der Stadt Maintal wahrgenommen.
 
Anfragen bezüglich der Durchführung von Hygienemaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Maßnahmen nach dem Hess. Freiheitsentziehungsgesetz beantwortet Ihnen Herr Meisinger.