Hundehaltung in Maintal
Ämter
Fachdienst Ordnungsbehörde | |||
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Allgemeine Informationen |
Ansprechpartner:
Frau Gruber-Schwalbach Tel.: 06181 / 400 262 Fax: 06181 / 400 5026 Email: ordnungsbehoerde@maintal.de
Für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden.
Weiterhin dürfen Sie außerhalb des eingfriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters den Hund nicht unbeaufsichtigt laufen lassen.
Darüber hinaus ist jedem Hund, der außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters geführt oder laufen gelassen wird, ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters angegeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.
In Maintal betrifft dies die öffentlichen Spiel- und Grünanlagen.
Desweiteren zählen hierzu die Fuß- und Radwege um den Gänsseeweiher, die Seen im Grün- und Mittelbereich zwischen L 3268 und BAB 66 (Höllsee, sogenannter Angler-See und Surf-See) einschließlich eines vom Ufer aus gemessenen Streifens von bis zu 20 m.
Hundekot ist unmittelbar nach dem Absetzen auf Straßen und Plätzen oder allgemein zugänglichen Wegen und Treppen sowie in Grün- und Spielanlagen von demjenigen aufzunehmen, der den Hund führt. Ist ein Hundeführer nicht festzustellen, trifft diese Pflicht den Hundehalter. Beim Aufnehmen des Hundekotes ist geeignetes Material zum Eintüten oder Einwickeln des Hundekotes zu verwenden (Plastikbeutel oder festes Papier). Der darin aufgenommene Hundekot ist in den von der Stadt aufgestellten Abfallbehältern (Papierkörben) oder mit der Hausabfallabfuhr der Hundeführerin/ des Hundeführers oder der Hundehalterin/des Hundehalters zu entsorgen.
Anmeldung eines Hundes Die Anmeldung des Hundes erfolgt über den Fachbereich Finanzen, Beteiligungen und Steuern. Details und Informationen zur Hundesteuer sowie der Anmeldungsmodalitäten können Sie in der Internetpräsentation der Stadt Maintal unter der Rubrik "Finanzen, Beteiligungen und Steuern \ Fachdienst Steuern \ Hundesteuer" einsehen.
Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt: Weitere Informationen zur Hundehaltung sowie der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden erhalten Sie über die Internetpräsentation der des Regierungspräsidiums Darmstadt. Um die Informationsseite des Regierungspräsidiums Darmstadt aufzurufen, klicken Sie bitte HIER.
Haltung von sog. "gefährlichen Hunden": Für die Haltung "gefährlicher Hunde" gelten weitere Regelungen, die wir innerhalb der Internetpräsentation der Stadt Maintal unter dem Register:
"A-Z / Leistungs- und Produktübersicht / G / Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden"
nochmals detailliert für Sie hinterlegt haben.
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Formulare
Rechtsgrundlagen |
Synonyme: Hunde, Kampfhunde, Töle, Köter, HundeVO, Gefahrenabwehrverordnung, Beissvorfall, Beissen, Anspringen