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  Hundehaltung in Maintal

 

Ämter

 Fachdienst Ordnungsbehörde
 
 
 
 
 

 

Allgemeine Informationen

 

Ansprechpartner:

 

Frau Gruber-Schwalbach

Tel.: 06181 / 400 262

Fax: 06181 / 400 5026

Email: ordnungsbehoerde@maintal.de

 

 

 

Für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden.


Hierin ist geregelt, dass jeder Hund so zu halten und zu führen ist, dass von ihm keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

 

Weiterhin dürfen Sie außerhalb des eingfriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters den Hund nicht unbeaufsichtigt laufen lassen.

 

Darüber hinaus ist jedem Hund, der außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters geführt oder laufen gelassen wird, ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters angegeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.


Alle Vorgaben der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden werden seitens der Ordnungsbehörde und der Polizei kontrolliert.


Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen bis zu € 5.000,- geahndet werden können.

 


Leinenzwang
Für Hunde aller Art gilt Leinenzwang, wenn sie bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, mitgeführt werden.
Ebenso auf von den Gemeinden bestimmten, der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.

 

In Maintal betrifft dies die öffentlichen Spiel- und Grünanlagen.


Öffentliche Grün- und Spielanlagen im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherung der Sauberkeit und über das Verhalten  an und auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen der Stadt Maintal sind alle der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen wie Gärten und sonstige Grünanlagen, Kinderspielplätze, Spielanlagen (z.B. Bolzplätze, Minigolfanlage), Sportplätze, Friedhöfe, Anpflanzungen, Böschungen und Uferanlagen.

Desweiteren zählen hierzu die Fuß- und Radwege um den Gänsseeweiher, die Seen im Grün- und Mittelbereich zwischen L 3268 und BAB 66 (Höllsee, sogenannter Angler-See und Surf-See) einschließlich eines vom Ufer aus gemessenen Streifens von bis zu 20 m.


Einen generellen Leinenzwang oder Maulkorbzwang für Hunde gibt es in Maintal nicht.

 


Hundekot

Hundekot ist unmittelbar nach dem Absetzen auf Straßen und Plätzen oder allgemein zugänglichen Wegen und Treppen sowie in Grün- und Spielanlagen von demjenigen aufzunehmen, der den Hund führt. Ist ein Hundeführer nicht festzustellen, trifft diese Pflicht den Hundehalter. Beim Aufnehmen des Hundekotes ist geeignetes Material zum Eintüten oder Einwickeln des Hundekotes zu verwenden (Plastikbeutel oder festes Papier). Der darin aufgenommene Hundekot ist in den von der Stadt aufgestellten Abfallbehältern (Papierkörben) oder mit der Hausabfallabfuhr der Hundeführerin/ des Hundeführers oder der Hundehalterin/des Hundehalters zu entsorgen.
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden können.


 

Anmeldung eines Hundes

Die Anmeldung des Hundes erfolgt über den Fachbereich Finanzen, Beteiligungen und Steuern. Details und Informationen zur Hundesteuer sowie der Anmeldungsmodalitäten können Sie in der Internetpräsentation der Stadt Maintal unter der Rubrik "Finanzen, Beteiligungen und Steuern \ Fachdienst Steuern \ Hundesteuer" einsehen.

 

 

Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Weitere Informationen zur Hundehaltung sowie der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden erhalten Sie über die Internetpräsentation der des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Um die Informationsseite des Regierungspräsidiums Darmstadt aufzurufen, klicken Sie bitte  HIER.

 

 

Haltung von sog. "gefährlichen Hunden":

Für die Haltung "gefährlicher Hunde" gelten weitere Regelungen, die wir innerhalb der Internetpräsentation der Stadt Maintal unter dem Register:

 

"A-Z / Leistungs- und Produktübersicht / G / Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden"

 

nochmals detailliert für Sie hinterlegt haben.

 

 

Formulare

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 


Synonyme: Hunde, Kampfhunde, Töle, Köter, HundeVO, Gefahrenabwehrverordnung, Beissvorfall, Beissen, Anspringen