Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.maintal.de. veröffentlichten Websiten der Stadt Maintal.

 

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

  

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

 

Geplante Maßnahmen

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.05.2026 aktualisiert.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.maintal.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Maintal

Klosterhofstraße 4-6

63477 Maintal

Telefon: 06181-400 281

E-Mail:

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Auffassung sein, dass durch den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: