Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen

Maintal, den 08. 03. 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt ruft zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung auf

 

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürger*innen, als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

 

Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzliches Instrument zur Reduzierung von Umgebungslärm, zu dem auch Schienenverkehrslärm zählt. Hierbei wird zunächst eine Lärmkartierung durchgeführt, um die Lärmbelastung zu ermitteln und öffentlich einsehbar darzustellen. Anschließend haben Bürger*innen die Möglichkeit, Auskunft zu ihrer individuellen Lärmsituation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben. Aus der Kartierung und den Vorschlägen werden dann Maßnahmen zur Lärmreduktion erarbeitet, welche im Lärmaktionsplan veröffentlicht werden.

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürger*innen, als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 

Weitere Informationen unter: : http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.

 

Bild zur Meldung: Das Eisenbahn-Bundesamt ruft zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung auf. Die Frist endet am 24. April 2023.