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Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Schöff*in bzw. Jugendschöff*in werden und

an der Rechtsprechung mitwirken,

           unsere Demokratie stärken,

                       die Stimme des Volkes in der richterlichen Urteilsfindung vertreten,

                                   das Vertrauen in die Justiz festigen.

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Maintal sucht dazu 43 ehrenamtliche Schöff*innen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene, sowie 19 Frauen und 19 Männer für das Jugendschöffenamt in Jugendstrafprozessen. Diese können für ein Amtsgericht oder Landgericht berufen werden und nehmen als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung teil. Bewerbungen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023 sind bis 29. März bzw. 12. April möglich.

 

 

Schöffinnen und Schöffen…

  • … werden für ein Amtsgericht oder Landgericht berufen
  • … nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr, indem sie als ehrenamtliche Richter*innen in Strafprozessen bzw. Jugendstrafprozessen gemeinsam mit Berufsrichter*innen Recht sprechen.
  • … werden für die Ausübung des Ehrenamts von ihrer Arbeit freigestellt
  • … entscheiden als ehrenamtliche Richter*innen mit über Schuld und Strafe der Angeklagten

 

 

Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter von 25 Jahren und Höchstalter von 69 Jahren zu Beginn der Amtszeit
  • Hauptwohnsitz in Maintal
  • Deutsche Staatsbürgerschaft

 

Es sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich!

 

Jugendschöff*innen für Jugendstrafsachen sollen zusätzlich erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein.

 

 

Nähere Informationen über das ehrenamtliche Schöffenamt finden Sie hier

 

 

Bewerbungen

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung an:

 

Magistrat der Stadt Maintal, Frau Christina Naumann - Schöffenwahl 2023 -, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal oder per E-Mail an

 

Das Formular zur Bewerbung als Jugendschöff*in bis zum 29. März 2023 finden Sie hier und als Schöff*in in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 12. April 2023 hier

 

Amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Maintal

 

Schöffenwahlen 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Maintal sucht insgesamt 43 ehrenamtliche Schöff*innen in allgemeinen Strafsachen sowie 19 Frauen und 19 Männer für das Jugendschöffenamt in Jugendstrafprozessen. Diese nehmen an einem Amtsgericht oder Landgericht als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache gut beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.

 

Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die Schöff*innen mitbringen müssen, können sich aus beruflicher Erfahrung und/ oder gesellschaftlichem Engagement ableiten. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöff*innen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

 

Schöff*innen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Während Schöff*innen in Strafsachen gegen Erwachsene mit auf der Richterbank sitzen, werden bei Jugendstrafsachen die Jugendschöff*innen hinzugezogen, sodass es sich um zwei unterschiedliche Ehrenämter handelt. Jugendschöff*innen sollten daher erzieherisch befähigte und pädagogisch erfahrene Personen sein. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöff*innen bzw. Jugendschöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.

 

Freiwillige, die sich für das Jugendschöffenamt interessieren, haben Zeit, sich bis zum 29. März 2023 zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für Schöffen im allgemeinen Strafrecht (gegen Erwachsene) endet am 12. April 2023.

 

Die Bewerbung ist zu senden an:

 

Magistrat der Stadt Maintal, Frau Christina Naumann - Schöffenwahl 2023 -,

Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal oder per E-Mail an

 

Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Maintal unter www.maintal.de/schoeffenwahl oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Maintal, den 21. März 2023                                                                          DER MAGISTRAT

 

                                                                                                                      gez.

                                                                                                                      Monika Böttcher

                                                                                                                      Bürgermeisterin

 

 

Integreat Klima-Bündnis Kultur-Region   Link zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt Kompass Externer Link zur 115 - Ihrer Behördennummer - Wir lieben Fragen; Bild zeigt das Logo, welches aus einem Telefon und den Zahlen 115 besteht Kfk Fairtrade Externer Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen besteht Maintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet. Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.