Magistrat

 

Der Magistrat

  • ist die Spitze der Verwaltung und wird von dieser unterstützt.

  • trifft die Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet gemeinsam mit der Verwaltung die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Zudem muss er sich um die Ausführung der Gesetze und Verordnungen innerhalb der Stadt, die Verwaltung des Vermögens, die Erstellung des Haushaltsplanes sowie die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens und die Interessenswahrung der Bürger kümmern.

  • tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen.

  • besteht in Maintal aus zwei hauptamtlichen und acht ehrenamtlichen Mitgliedern.

  • nimmt mit seinen Mitgliedern an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil,
    hat hier aber kein Stimmrecht.

 

Die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Magistrates und ebenso wie der Erste Stadtrat in Maintal hauptamtlich tätig. Die Amtszeit der Bürgermeisterin beträgt sechs Jahre. Sie wird direkt durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gewählt. Der Erste Stadtrat wird durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Seine Amtszeit beträgt ebenso sechs Jahre. Die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung für die laufende Wahlperiode von jeweils fünf Jahren gewählt.