Bauberatung

Wir beraten Sie zu folgenden Themen

 

Zulässigkeit eines Bauvorhabens

  • Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB)

  • Innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB)

  • Im Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Beantragung eines Bauvorhabens und erforderliche Unterlagen

 

Denkmalschutz und Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

 

Auskünfte zu Satzungen

  • u. a. Vorgaben zur Vorgartengestaltung, Höhe von Einfriedungen, Errichtung von Stellplätzen

 

Auskünfte aus dem Bauaktenarchiv (Akteneinsicht)

  • Bitte beachten Sie, dass eine Vollmacht des*der Eigentümer*in erforderlich ist

 

Maßgebliche Satzungen

 

Kontakt

Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung

Frau Kannengießer

Tel. 06181 - 400 440

E-Mail:

 

Sprechzeiten

Termine nur nach vorheriger telefonischer Anfrage (oder per Mail). 

Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch von 13:00 - 17:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag geschlossen