Bebauungspläne
Als verbindlicher Bauleitplan wird der Bebauungsplan (B-Plan) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Der Bebauungsplan enthält im Vergleich zum Flächennutzungsplan verbindliche Festsetzungen zur baulichen Nutzung und ist als Satzung nach außen für die Bürgerschaft wirksam. Der Bebauungsplan gibt vor, wo, was und wie gebaut werden darf, in dem er parzellenscharf u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche festsetzt.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:
Textlichen und zeichnerischen Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassender Erklärung
Im Bauleitplanverfahren werden die Bürger*innen beteiligt. In einigen Verfahren wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Durch die Offenlage des Bebauungsplanes haben die Bürger*innen die Möglichkeit, die Planung im Rathaus einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Die amtliche Bekanntmachung dazu wird auf dieser Seite und im Hanauer Anzeiger veröffentlicht.
Aktuelle Offenlage
Bebauungsplan „Einkaufszentrum Dörnigheim Ost“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat am 10.02.2026 die Aufstellung des o.g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
In gleicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.02.2026 wurde auch der Entwurf des Bebauungsplans zur Kenntnis genommen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 4b BauGB wurde die Ingenieurgesellschaft für Städtebau und Umweltplanung mbH (ISU GmbH), Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg sowohl mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Es besteht bereits die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung zunächst bei der ISU GmbH gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die ISU GmbH ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 06561/9449-0 oder per E-Mail unter zu erreichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst zum gegenwärtigen Planungsstand in der Gemarkung Dörnigheim, Flur 29, die Flurstücke 37/2, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 69/1 sowie 69/2. ► Lageplan zum Entwurf
Planziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung des Einzelhandels für Teilflächen des Gewerbegebiets Dörnigheim und die planungsrechtliche Bestandssicherung des innerhalb des Plangebiets ansässigen Globus-Einkaufszentrums.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Maintal statt.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom
27. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026
im Internet auf der Seite der Stadt Maintal https://www.maintal.de/seite/369799/bebauungsplaene veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen ► Planzeichnung zum Entwurf,
Textfestsetzungen als separate Fassung ► Textliche Festsetzung zum Entwurf,
Begründung mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans ► Begründung zum Entwurf.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Stadtverwaltung Maintal, Klosterhofstraße 4 – 6, Altbau zwischen den Zimmern A005 und A 006, während der Öffnungszeiten i.d.R. jeweils in den Zeiten montags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den oben genannten Stellen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an gerichtet werden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Maintal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Über die nachfolgende interaktive Karte haben Sie zudem die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt und sich den zugehörigen Bebauungsplan anzeigen zu lassen. Klicken Sie bitte für genauere Informationen auf den entsprechenden, eingerahmten Bezirk innerhalb der inaktiven Karte.