Förderung der Dämmung von Heizungsrohren
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Voraussetzung: Vor-Ort-Beratung.
Der Ergebnisbericht ist bei Antragsabgabe vorzulegen
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Gefördert wird die nachträgliche Dämmung von Heizungs- und Brauchwasserrohren sowie Armaturen in unbeheizten Räumen von Wohngebäuden.
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Die Höhe der Förderung beträgt 25% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 250 Euro.
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Die Dämmung hat mind. nach den aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erfolgen. Die Dämmstoffstärke muss jedoch um das in der EnEV geforderte Maß verdoppelt werden. Wo eine Verdopplung aus Platzgründen nicht möglich ist, müssen zumindest 2/3 der Verdopplung erreicht werden. Die Kombination mit Fördermaßnahmen aus § 4 Wärmedämmung ist nicht möglich.
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Weitere Informationen finden Sie in der Klimaschutzförderrichtlinie und in den Anlagen.
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Den Förderantrag „Wärmedämmung Rohre“ finden Sie hier.
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Fachdienst Stadtenticklung und Stadtplanung
Frau Dutiné
Tel. 06181 400-645
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