Regeln für Radtouren

  • Die Treffzeit ist immer Abfahrtszeit. Seien Sie bitte pünktlich da.

  • Überlegen Sie, ob die Tour für Sie geeignet ist.
    Bei körperlicher Überforderung bleibt der Spaß am Radeln auf der Strecke.

  • Überprüfen Sie Ihr Rad auf Fahrtüchtigkeit und führen ggf. einen Ersatzschlauch mit sich.

  • Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm.

  • Packen Sie sich Proviant, sowie Regenbekleidung und Verbandszeug ein.

  • Während der Fahrt vermeiden Sie das Rauchen, Essen und Trinken.

  • Halten Sie sich strikt an die Verkehrsregeln:
    Rechtsfahrgebot, bei rot anhalten, vor dem Abbiegen den Arm ausstrecken.

  • Während der Rast halsten Sie den Fahrweg für Passanten frei.

  • Bleiben Sie bitte immer hinter dem Tourenführer.

  • Auf öffentlichen Straßen wird hintereinander hergefahren, ggf. an einer scharfen Biegung warten.

  • Der Schwierigkeitsgrad jeder Tour ist in der Tourenbeschreibung gekennzeichnet.
    (Entfernung, Höhenmeter)

  • Tragen Sie die Karte der Krankenkasse immer bei sich.

  • Nehmen Sie schöne Erinnerungen - und auch die Abfälle - mit nach Hause

 

 

Allemeine Hinweise

 

  • Eine verbindliche Anmeldung zu den Touren ist unbedingt erforderlich.
    Sollten Sie sich umentscheiden, melden Sie sich bitte wieder ab.

  • Die Anmeldung kann immer erst 14 Tage vor dem Termin der Tour erfolgen.

  • Die Uhrzeit für die Rückkehr ist eine ungefähre Angabe,
    die durch Unvorherge­sehenes nicht immer eingehalten werden kann.

  • Geplante Touren können aus triftigen Gründen abgeändert oder abge­sagt werden.

  • Im Bedarfsfall können zusätzliche Touren vereinbart werden; sprechen Sie die Tourenleiter an.

  • Alle anfallenden Kosten (Essen, Getränke, Eintritt, Fähre usw.) tragen die Teil­nehmer selbst.
    Ein Teilnehmerbeitrag wird nicht erhoben.

  • Die Tourenleiter arbeiten ehrenamtlich; sie erhalten kein Honorar / Auf­wands­entschädigung.

  • Die Teilnahme an den Rad- und Wandertouren er­folgt immer in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.

  • Regressansprüche gegenüber der Stadt Maintal und dessen ehren­amtlichen, nebenamtlichen
    und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen werden aus­drück­lich ausgeschlossen.

  • Sie sind für sämltiche Versicherungen selbst verantwortlich.