Bestattungsmöglichkeiten

Grundsätzlich werden alle Bestattungsmöglichkeiten in zwei Kategorien unterschieden:

Reihengräber

… werden in einer Reihe nebeneinander angelegt und der Reihe nach belegt.

Es gibt keinerlei Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Lage der Grabstätte.

Reihengrabstätten haben eine bestimmte Nutzungszeit. Sie entspricht der Ruhefrist.

Sie beträgt 15 Jahre bei Urnen- und 30 Jahre bei Erdbestattungen.

Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.

Bei Urnen-Reihengräbern kann nur eine Person beigesetzt werden.

Bei Erd-Reihengräbern kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden,

sofern die Nutzungszeit nicht überschritten wird.

Wahlgräber

… können in der Regel für mehrere Verstorbene genutzt werden („Familiengräber“).

Sie können über die Ruhefrist hinaus bis zu maximal 80 Jahre verlängert werden.

Die Wünsche in Bezug auf die Lage der Gräber werden berücksichtigt.

 

 

Es gibt folgende Bestattungsmöglichkeiten in Maintal:


Neue Bestattungsformen

Darüber hinaus plant die Stadt Maintal die Bereitstellung weiterer Bestattungsformen.

Informieren Sie sich zu den Planungen gerne hier (Präsentation aus einer Sitzung der politischen Gremien).

 

 

Berechtigte

Gemäß den Regelungen der Friedhofssatzung ist auf Maintaler Friedhöfen die Bestattung folgender Personen gestattet:

  • die bei ihrem Ableben Einwohner*innen der Stadt Maintal waren oder

  • die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder

  • die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Stadt Maintal beigesetzt werden oder

  • bis zu ihrem Umzug in eine Senioren- und Pflegeeinrichtung an einem anderen Ort, Einwohner*in der Stadt Maintal waren

Ausnahmegenehmigung:

Falls Angehörige die Bestattung von Personen auf einem Maintaler Friedhof wünschen, die nicht in dieser Auflistung erfasst sind, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.

 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter:

Telefon 06181 400 – 414 oder – 409; E-Mail:

In unserem Digitalem Rathaus finden Sie den Bestattungsantrag inklusive der Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.