Bestattungsmöglichkeiten
Grundsätzlich werden alle Bestattungsmöglichkeiten in zwei Kategorien unterschieden:
Reihengräber
… werden in einer Reihe nebeneinander angelegt und der Reihe nach belegt.
Es gibt keinerlei Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Lage der Grabstätte.
Reihengrabstätten haben eine bestimmte Nutzungszeit. Sie entspricht der Ruhefrist.
Sie beträgt 15 Jahre bei Urnen- und 30 Jahre bei Erdbestattungen.
Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Bei Urnen-Reihengräbern kann nur eine Person beigesetzt werden.
Bei Erd-Reihengräbern kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden,
sofern die Nutzungszeit nicht überschritten wird.
Wahlgräber
… können in der Regel für mehrere Verstorbene genutzt werden („Familiengräber“).
Sie können über die Ruhefrist hinaus bis zu maximal 80 Jahre verlängert werden.
Die Wünsche in Bezug auf die Lage der Gräber werden berücksichtigt.
Es gibt folgende Bestattungsmöglichkeiten in Maintal:
Erdbestattungen
Urnenbestattungen
Baum-Gemeinschaftsgrabanlage (gärtnerisch betreut)
Blätter im Wind Gemeinschaftsgrabanlage (gärtnerisch betreut)
Gärtnerisch betreutes Grabfeld in Kooperation mit der Treuhandstelle Hessen-Thüringen
Alle Bestattungsformen auf einen Blick:
Berechtigte
Gemäß den Regelungen der Friedhofssatzung ist auf Maintaler Friedhöfen die Bestattung folgender Personen gestattet:
die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Maintal waren oder
die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder
die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Stadt Maintal beigesetzt werden oder
die früher Einwohnerinnen und Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Stadt gelebt haben oder
totgeborene Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden.
Die Bestattung anderer Personen ist auf Antrag möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Totgeborene Kinder und Föten, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden können ebenfalls auf Wunsch einer oder eines Angehörigen bestattet werden.
Ausnahmegenehmigung:
Falls Angehörige die Bestattung von Personen auf einem Maintaler Friedhof wünschen, die nicht in dieser Auflistung erfasst sind, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter:
Telefon 06181 400 – 409; E-Mail:
In unserem Digitalem Rathaus finden Sie den Bestattungsantrag inklusive der Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.