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Erdbestattung
Ruhezeit 30 Jahre
Nutzungszeit 30 Jahre
Die Gräber werden der Reihe nach belegt.
Die Lage kann nicht ausgesucht werden.
Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Das Beilegen einer Urne ist möglich, sofern die 30-jährige Nutzungszeit des Grabes nicht überschritten wird. Um die gesetzliche Ruhefrist von mindestens 15 Jahren einzuhalten, darf die Urne spätestens 15 Jahre vor Ablauf der 30-jährigen Nutzungszeit des Grabes beigelegt werden.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.