Reihengräber für Erdbestattung

  • Erdbestattung

  • Ruhezeit 30 Jahre

  • Nutzungszeit 30 Jahre

  • Die Gräber werden der Reihe nach belegt.

  • Die Lage kann nicht ausgesucht werden.

  • Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

  • Das Beilegen einer Urne ist möglich, sofern die 30-jährige Nutzungszeit des Grabes nicht überschritten wird. Um die gesetzliche Ruhefrist von mindestens 15 Jahren einzuhalten, darf die Urne spätestens 15 Jahre vor Ablauf der 30-jährigen Nutzungszeit des Grabes beigelegt werden.

 

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.