Rasenreihengräber für Erdbestattung

  • Ruhezeit 30 Jahre

  • Nutzungszeit 30 Jahre

  • Die Gräber werden der Reihe nach belegt.

  • Die Lage kann nicht ausgesucht werden.

  • Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

  • Die Gräber sind mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet. Nach Ablauf von sechs Monaten ist bei einem Rasenreihengrab das Holzkreuz, das bei der Beisetzung oder Bestattung aufgestellt wurde, zu entfernen und durch eine Grabplatte zu ersetzten. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, die Holzkreuze nach Ablauf der angegebenen Frist zu entfernen.

  • Grabeinfassungen sind nicht zulässig.

  • Grabschmuck, Kerzen und Blumen/ Pflanzen dürfen nicht auf die Gräber gelegt werden. Es gibt eine zentrale Ablagefläche hierfür.

  • Pflegemaßnahmen erfolgen nur durch die Friedhofsverwaltung.

 

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.