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Ruhezeit 15 Jahre
Nutzungszeit 30 Jahre
Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.
Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
Es werden zwei- und vierstellige Wahlgrabstätten abgegeben.
Die Anzahl der Grabstellen entspricht der Anzahl möglicher Urnenbeisetzungen.
Die Anzahl der Grabstellen in einer Urnenwahlgrabstätte werden auf höchstens vier Grabstellen begrenzt.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.