Gemeinschaftsgrabstätten für Urnenbeisetzungen

  • Nutzungszeit 15 Jahre

  • Ruhezeit 15 Jahre

  • Die Gräber werden der Reihe nach belegt.

  • Die Lage kann nicht ausgesucht werden.

  • Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

  • Die Grabplatten oder Plaketten mit den persönlichen Daten der Verstorbenen sind einheitlich gestaltet.

  • Grabeinfassungen sind nicht zulässig.

  • Grabschmuck, Kerzen und Blumen/ Pflanzen dürfen nicht auf die Gräber gelegt werden. Es gibt eine zentrale Ablagefläche hierfür.

  • Pflegemaßnahmen erfolgen nur durch die Friedhofsverwaltung.

 

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.