Kolumbarien / Urnenwände

  • Ruhezeit 15 Jahre

  • Nutzungszeit je 15 Jahre

Die Urnenkammern werden für 15 Jahre bereitgestellt und dienen der Aufnahme von maximal 2 Urnen.

Vom Zeitpunkt der Beilegung der zweiten Urne verlängert sich die Frist um 15 Jahre.

  • Urnenkammern können schon zu Lebzeiten nur von berechtigten Privatpersonen (keine gewerbliche Vorhaltung) für eine Nutzung von 15 Jahren erworben werden.

  • Grabschmuck, Kerzen und Blumen/ Pflanzen sowie sonstige Gegenstände dürfen nicht an oder vor die Urnenwand gestellt bzw. abgelegt werden. Es gibt eine zentrale Ablagefläche. Ausgenommen hiervon ist die unmittelbare Zeit nach einer Trauerfeier. 

  • Die Anlage und Pflege der Anlagen obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.

 

Die Urnenkammer ist mit einer 3 cm starken Platte dauerhaft zu verschließen, die von der Friedhofsverwaltung vorgegeben ist und zur Aufnahme der Inschrift der Verstorbenen dient. Urnenfächer und Abdeckplatten verbleiben im Eigentum der Friedhofsverwaltung. Die Platte ist bei der Friedhofsverwaltung zu erwerben. Beschriftung (Vor- und Familiennamen, ggf. Geburts- und Sterbedatum) veranlassen die Angehörigen. Die Beschriftung der Platten an den Kolumbarien/Urnenwänden ist mit aufgesetzten Buchstaben nur in schwarzer oder weißer Farbe zulässig.

 

Die maximale Größe der Überurnen ist auf 20 cm Durchmesser und 30 cm Höhe beschränkt. Es dürfen keine verrottbaren bzw. zersetzbaren Urnenbehältnisse (Überurnen) verwendet werden.

 

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Urnenwand Alter Friedhof Dörnigheim