Baumgrabstätten

  • Urnenbeisetzung

  • Die Beisetzung der Urne erfolgt in unmittelbarer Nähe eines Baumes.
  • Ruhezeit 15 Jahre
  • Nutzungszeit 30 Jahre
  • Baumgrabstätten können schon zu Lebzeiten für eine einmalige Nutzungszeit von 30 Jahren erworben werden.
  • Die Baumgrabstätten sind in naturbelassener Form zu erhalten.
    Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.

    Bäume dürfen nicht geschmückt, das Umfeld nicht bepflanzt, Grabschmuck und Blumen nicht abgelegt werden.

Als Gedenkzeichen wird am Baumstamm oder an der Baumverankerung eine Plakette mit den persönlichen Daten der Verstorbenen angebracht.

Um den Übergang der Asche in den Naturkreislauf sicherzustellen, dürfen nur Aschekapseln und Überurnen aus selbstauflösenden Naturmaterialien (Biournen) verwendet werden.

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.