Kindergräber

  • Kindergräber sind Grabstätten für verstorbene Kinder unter 5 Jahren.

  • Es sind Erdbestattungen.

  • Ruhezeit 25 Jahre
  • Nutzungszeit 25 Jahre
  • Die Gräber haben die Maße 1,20 m x 0,60 m und werden der Reihe nach belegt.
  • Die Lage kann nicht ausgesucht werden.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.