Information Fäkalschlammentsorgung / Grubenleerung

Bei Grundstücken mit Abwasseranfall, jedoch ohne Kanalanschluss, ist die Abwasserspeicherung in abflusslosen Sammelgruben vorgeschrieben. Nach § 37 des Hessischen Wassergesetzes obliegt die Abwasserbeseitigung den Gemeinden/Kommunen, in diesem Fall der Stadt Maintal. Die Leerung dieser Gruben und der Abtransport der anfallenden Abwässer und Schlämme wird somit von einem städtischen Subunternehmer durchgeführt. 

 

Abfuhrtermine bitte über das unten angefügte Formular beauftragen. 

 

Neues Abrechnungsmodell für die Leerung von Abwassersammelgruben gültig ab 01. Januar 2024. 

 

Ab dem 01. Januar 2024 traf ein neues Abrechnungsmodell für die Leerung von Abwassersammelgruben in Kraft. Ziel des neuen Abrechnungsmodells ist, gemäß dem Verursacherprinzip die Kosten genau dem tatsächlichen Aufwand für die jeweilige Abwassersammelgrube auszurichten. Das bedeutet, dass wenn die Abfuhr einen hohen Aufwand verursacht, höhere Kosten anfallen.

 

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung § 25 Abs. 5

 

Formular beschreibbar_NEU

Formular ausdruckbar_NEU

 

Kontakt:

Fachdienst Wasserwirtschaft und Straßenbau

Frau Stein

Tel.:  06181   400 8705