Anforderung zur Gestaltung von Grundstücksfreiflächen
Ideen und Ziele „GRÜN statt GRAU“
Grundstücksfreiflächen umfassen alle nicht überbauten Bereiche eines Grundstücks. Ihre Gestaltung hat vielfältige Auswirkungen auf das Stadtbild, das Klima und die ökologische Vielfalt. Begrünte und naturnah gestaltete Freiflächen leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Lebensqualität, fördern die Artenvielfalt und verbessern das Stadtklima. Insbesondere durch die Begrünung und Bepflanzung von Flächen können Regenwasser versickern, Hitze reduziert und wertvolle Lebensräume geschaffen werden. Stein-, Kies- und Schottergärten schaden diesen positiven Effekten.
Gestaltung und Aufenthaltsqualität
Die Gestaltung der Grundstücksfreiflächen prägt das Erscheinungsbild eines Grundstücks und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität bei. Begrünte und ansprechend gestaltete Außenbereiche schaffen attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten, werten das Wohnumfeld auf und tragen zu einem lebenswerten Stadtbild bei.
Natur und Umwelt
Die mit heimischen Pflanzen gestalteten Grundstücksfreiflächen bieten Tieren und insbesondere Insekten einen wertvollen Lebensraum, Nistmöglichkeiten und Nahrung. Eine vielfältige Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Stauden fördert die Artenvielfalt und trägt zur ökologischen Vernetzung innerhalb des Stadtgebietes bei. Pflanzen und Insekten sind überlebenswichtig für den Menschen, denn nur mit Insekten ist unsere gewohnte Vielfalt an Obst und Gemüse möglich.
Stadtklima
Versiegelte Flächen wirken sich negativ auf das Mikroklima aus, da Stein- oder Betonflächen Wärme speichern und abstrahlen. Pflanzen hingegen spenden Schatten, verbessern die Luftqualität und kühlen durch Verdunstung gleichzeitig die Umgebung. Sie filtern Staub, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger*innen. Mit Blick auf den Klimawandel und Extremwetterereignisse kommt jedem Quadratmeter unversiegeltem und begrüntem Boden große Bedeutung zu, da dieser Regenwasser versickern lässt. Gleichzeitig wird ein Überfluten von öffentlichen Verkehrsflächen und Privatgrundstücken durch abfließendes Regenwasser verhindert.
Rechtliche Grundlagen
Grünordnerische Gestaltungssatzung (Stadt Maintal)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
§ 3 Absatz (Grundstücksfreiflächen): Je angefangene 200 qm Grundstücksfreifläche oder je 5 angefangene Abstellplätze ist ein standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 18 cm) zu pflanzen.
Mindestens 10 Prozent der Grundstücksfreifläche sind mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen.
Zulässig versiegelte Flächen sind auf das funktional notwendige Maß zu beschränken.
§ 4 (Vorgärten): Vorgärten sind mit Ausnahme der notwendigen Zufahrten, Stellplätze und Zugänge zu begrünen.
Befestigungen aller Art wie Pflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decke, Steine, Sand, Kiesel oder Schotter sind auf maximal 50% der Vorgartenfläche zulässig.
§ 8 (Nicht überbaute Tiefgaragen): Nicht überbaute Tiefgaragen und unterirdische bauliche Anlagen müssen mit einer mindestens 80 cm starken Erd- und Drainageschicht überdeckt und intensiv begrünt werden. Für geplante Baumpflanzungen ist im Umkreis von 2,5 m eine mindestens 1,2 m starke Schicht vorzusehen. Die Begrünung muss höhengleich an die angrenzenden Grundstücksflächen anschließen.
Stellplatz- und Ablösesatzung (Stadt Maintal)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
§ 6 Absatz 10
maximal 50 % der Vorgartenfläche darf mit Zufahrten, Zuwegungen und Stellplätzen versiegelt werden
mindestens 50 % der Vorgartenfläche muss gärtnerisch angelegt und bepflanzt werden
Stein-, Kies- oder Schottergärten sowie das flächendeckende Aufschütten von Rindenmulch und Hackschnitzeln sowie das Einbringen von Folienabdeckungen ist nicht zulässig
Bebauungspläne (Stadt Maintal)
Vorgaben für Grundstücke mit Bebauungsplan
§ 9 Absatz 1 Nr. 20 und 25a Baugesetzbuch
Auf Grundlage des Baugesetzbuches kann festgesetzt werden, das Stein-, Kies- oder Schottergärten unzulässig sind
z. B. geschehen im Bebauungsplan für das Neubaugebiet Eichenheege, ehemaliger Sportplatz
Hessische Bauordnung (Land Hessen)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
§ 8 Absatz 1
Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden
Vorschläge und Hilfestellungen
Kosten und Zeitaufwand
Für die immer wiederholten Argumente, dass ein begrünter Vorgarten mehr Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, kann darauf verwiesen werden, dass es Pflanzen und Bodendecker gibt, die kaum mehr Fürsorge, als eine versiegelte Fläche benötigen.
Zu hohe Kosten als Gegenargument für die gewünschte Begrünung vorzubringen, ist nicht richtig. Es gibt Wildblumen, die nur gesät werden müssen, Bodendecker, die auch als Ableger übernommen werden können, sich selbst aussäende, wenig anspruchsvolle Pflanzen, wie z. B. Stockrosen.
Artenreich und Pflegeleicht
Immergrüne Bodendecker sind die Basis und verhindern unerwünschten Bewuchs. Im Schatten gedeihen z. B. Haselnuss, Efeu und Waldmeister
Zur Unterstützung von Insekten eignet sich Totholz, das zudem sehr pflegeleicht ist
Zwiebelpflanzen blühen im Frühling und Herbst
Sträucher und Stauden setzen farbige Akzente und bieten mit Beeren und Blüten Vögeln und Insekten Nahrung. Für trockene, sonnige Standorte eignen sich z. B. Polsterdost oder Storchschnabel. Im Schatten fühlt sich z. B. die Ackelei wohl
Hauswände, Zäune, Müllbehälter können mit Kletterpflanzen und Spalierobst begrünt werden
Rasen sollen aus einer bunten Mischung von Wildblumen und Wildgräsern gesät werden
Ein Baum verschönert den Vorgarten, die gesamte Straße und schützt vor großer Hitze im Sommer
Unvermeidbares Pflaster soll breite Fugen zur Versickerung aufweisen, die ebenfalls als Basis für kleine Gräser und Pflanzen dienen können
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Informationsmaterial
Flyer "Anforderungen zur Gestaltung von Vorgärten"
Flyer "Anforderungen zur Gestaltung von Einfriedungen"
Kontakt
Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Frau Kannengießer
Tel.: 06181 400 440
E-Mail:

