Entwässerungsgenehmigung
Bauen Sie ein neues Haus? Nutzen Sie ein Gebäude um oder erweitern ein Bestandsgebäude? Dann brauchen Sie eine (neue) Entwässerungsgenehmigung.
Wann brauche ich genau eine neue Entwässerungsgenehmigung bei bestand oder bei Umnutzung?
§ 3 Absatz 3 der Entwässerungssatzung (EWS) schreibt die Notwendigkeit der Entwässerungsgenehmigung (EWG) vor und § 4 der EWS erläutert, ab wann eine Änderungsgenehmigung zu beantragen ist.
Die Entwässerungssatzung (7.020) sowie alle anderen Satzungen der Stadt Maintal finden Sie hier.
Wie stelle ich einen Entwässerungsantrag (EWA) für eine (neue) Entwässerungsgenehmigung (EWG)?
Den Antrag stellen Sie bitte über unser Online-Funktion. Hier gelangen Sie zum Online-Entwässerungsantrag.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag über den Postweg sowie per E-Mail nicht mehr bearbeitet werden kann.
Ich brauche für meinen Antrag einen Kanalbestandsplan. Wo erhalte ich diesen?
Bitte schreiben Sie für einen Kanalbestandsplan eine E-Mail an und geben Sie die genaue Adresse, bzw. Gemarkung, Flur und Flurstück an. Sollten Sie nicht Bauherr*in, bzw. Grundstückseigentümer*in sein, so legen Sie bitte eine Vollmacht vor, bzw. den Auftrag der Bauherrschaft.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Bitte wenden Sie sich ...
... für verwaltungstechnisch- und rechtliche Belange an
Frau Bersuch
Montags bis freitags von 08:30 - 13:00 Uhr
Telefon: 06181 400 8709
E-Mail:
... für inhaltliche, ingenieurtechische Belange an
Frau Dannhausen
Montags bis donnerstags von 09:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 06181 400 8702
Herr Gerdes
Freitags von 08:00 - 13:00
Telefon: 06181 400 8711
E-Mail:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund von dienstlichen Terminen nicht immer erreichbar sind. Schreiben Sie in solchen Fällen gerne eine E-Mail.
Vielen Dank.