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Lärm

 

Die Metropolregion Rhein-Main bleibt mit ihrer hohen Mobilität und einer großen Bevölkerungsdichte nicht von Lärm verschont. Zum Thema Fluglärm bietet die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH umfassende Informationen.
 

Eine Übersicht zur Lärmsituation in unserem Stadtgebiet bietet Ihnen unsere Lärmminderungsplanung mit zahlreichen Kartenwerken zu verschiedenen Lärmarten.

 

Ergebnisse der Fluglärmmessungen:

 

 

Kontakt

Fachdienst Umwelt

Tel. 06181-400-429

 

 

Zur Rodenbacher Erklärung:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Maintal unterstützt die Rodenbacher Erklärung und begrüßt die Erstellung eines Simulationsmodells für ein alternatives Anflugverfahren.

  2. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, die bisherigen Gerichtsentscheide des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel von 2009 und aktuell des Hessischen Staatsgerichtshofes für das Nachtflugverbot zu akzeptieren und das noch laufende Revisionsverfahren vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht sofort zurückzuziehen.

  3. Der Magistrat informiert die Maintaler Bevölkerung über die sich ändernden An- und Abflugsverfahren durch Schaltung eines Links zu entsprechenden Stellen (DFS) in der Hauptnavigationsleiste.

  4. Auf die Homepage der Stadt Maintal wird eine Unterstützerseite geschaltet.

Die vier Kernaussagen der "Rodenbacher Erklärung" im Wortlaut:

 

  • Erstens: Das vor Jahren versprochene Nachtflugverbot muss endlich kommen (23 – 5 Uhr). Und es darf nicht durch besonders viele Flugbewegungen in den Stunden davor und danach (ab 22 Uhr, bzw. von 5 -6 Uhr) entwertet werden. Der Flugverkehr in diesen Tagesrandzeiten muss deutlich geringer sein als im Tagesdurchschnitt, mit Rücksicht auf Arbeitnehmer, Schüler, Kurgäste usw. Ggf. müssen auch für besonders laute Flugzeugtypen in diesem Zeitraum Starts und Landungen untersagt werden.

  • Zweitens: Die Absenkung der Flughöhe (Luftraum C) muss rückgängig gemacht werden, weil die Absenkung um rund 300 m eine Verdoppelung des Lärms (am Boden) bedeutet. Die im März erfolgte Absenkung dient zur Ausweitung der Kapazität, hat also nur ökonomische Gründe. Sie ist nicht notwendig, um die neue Landebahn zu nutzen.

  • Drittens: Das CDA-Anflugverfahren (Gleitsinkflug) muss für den gesamten Tag verbindlich eingeführt werden. Ausnahmen sind aus Sicherheitsgründen zulässig (safety first: z.B. Sturm, Starkregen, technischen Störungen u.ä.). Der CDA-LANDEANFLUG muss auch während der täglichen Verkehrsspitzenzeiten obligatorisch sein. Die damit verbundene Beschränkung der Kapazität des Flughafens ist vertretbar und als zusätzlicher Beitrag zur Lärmminderung notwendig, weil die neue Landebahn nahezu eine Verdoppelung der Flugbewegungen ermöglicht (max. 900.000 Starts und Landungen sind technisch möglich).

  • Viertens: Die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, soweit nicht bereits wegen dem CDA-LANDEANFLUG Veränderungen vorgenommen werden. Die durch die Flugrouten vorgegebene Lärmverteilung braucht einen breiten Konsens. Deshalb hat die Fluglärmkommission, trotz ihrer nur beratenden Funktion, eine große Bedeutung. (Die Südumfliegung von Hanau (bei Nacht) entlastet die Hanauer und belastet die Menschen in Obertshausen und Heusenstamm.) Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis sind in diesem Gremium aktiv. Die Unterstützer dieser Erklärung unterstützen Hanau und den Kreis bei dieser Aufgabe und fordern deshalb einen intensiven Informationsaustausch mit Bürgern und Gemeinden. Die Aufnahme der Stadt Gelnhausen in die Kommission ist für Main-Kinzig positiv.“

 

 

 

Integreat Klima-Bündnis Kultur-Region   Link zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt Kompass Externer Link zur 115 - Ihrer Behördennummer - Wir lieben Fragen; Bild zeigt das Logo, welches aus einem Telefon und den Zahlen 115 besteht Kfk Fairtrade Externer Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen besteht Maintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet. Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.