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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.maintal.de. veröffentlichten Websiten der Stadt Maintal.

 

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten. 

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Kontrast

Wenn Sie den Kontrast auf diesen Internetseiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte die folgenden Tasten gleichzeitig:

 

 

Linke Umschalt-Taste              +              Linke Alt-Taste              +              Druck-Taste

(die mit dem Pfeil nach oben)

 

Kontrast

 

Ihnen wird nun die hier links abgebildete Meldung angezeigt.

Klicken Sie auf "Ja".

 

Aktualisieren Sie die Internetseite duch drücken der Taste F5.

Alternativ können Sie auch auf das Logo der Stadt Maintal klicken.

Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie erneut die oben beschriebene Tastenkombination und bestätigen mit "Ja".

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente

  • Videos

  • Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Linkbeschreibungen

  • Überschriftenhierarchien

  • einelementige Listen

  • Von Dritten bereitgestellte Dokumente

 

Geplante Maßnahmen

  • Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien

  • Schrittweise Anpassung von Videos

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte sowie Links werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

  • Überarbeitung der Überschriftenhierarchien

  • Überarbeitung von einelementigen Listen

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.05.2025 aktualisiert.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.maintal.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann nutzen Sie gerne das Formular oder melden Sie sich gerne bei uns. 

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Maintal

Klosterhofstraße 4-6

63477 Maintal

Telefon: 06181-400 281

E-Mail:

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: 

 

Durchsetzung beantragen

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