Informationen zu Wahlen in Maintal (Das Bild zeigt eine Wahlurne) Informationen zu Wahlen in Maintal (Das Bild zeigt eine Wahlurne)
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Hessen findet am Sonntag, 15. März 2026, die Kommunalwahl statt. An diesem Tag stimmen die wahlberechtigten Maintaler*innen über die neue Zusammensetzung der Maintaler Stadtverordnetenversammlung ab.

 

Am gleichen Tag wird auch der Maintaler Ausländerbeirat neu gewählt.

 

Auf dieser Seite finden Sie dazu alle relevanten Informationen, die wir kontinuierlich ergänzen. Schauen Sie daher gerne regelmäßig vorbei.

 

Pressemitteilungen

Über die Politik vor Ort entscheiden

Kommunalwahl am 15. März – Ebenfalls Abstimmung über Kreistag und Ausländerbeirat

Wahlen sind ein zentrales Fundament der Demokratie. Sie sichern politische Vielfalt, ermöglichen indirekt Mitbestimmung und sorgen dafür, dass Entscheidungen transparent und im Interesse der Gemeinschaft getroffen werden. Wenn am Sonntag, 15. März, hessenweit die Kommunalwahlen stattfinden, können die wahlberechtigten Maintaler*innen mit ihrer Stimmabgabe unmittelbar Einfluss auf die Entscheidungen vor Ort nehmen.


Bei der Kommunalwahl werden die 45 Mitglieder der Maintaler Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie gestalten mit ihren Beschlüssen die Rahmenbedingungen des Lebens in Maintal. Denn die Kommunalpolitik prägt das Leben der Menschen unmittelbar. Die ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker*innen in der Stadtverordnetenversammlung entscheiden über den städtischen Haushalt sowie über Themen wie Kinderbetreuung, Wohnraum, Stadtentwicklung, städtische Infrastruktur, Verkehr, soziale Angebote, Kultur-, Freizeit- und Sportangebote oder Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.

 

Die nächste Ebene der kommunalen Selbstverwaltung ist der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises. Er legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltungen aller Kommunen im Kreis fest; trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung. Nach der Auskreisung der Stadt Hanau zum 1. Januar 2026 ist Maintal die größte Kommune. Daher ist es aus Maintaler Sicht wichtig, in dem ebenfalls am 15. März neu zu wählendem Kreistag stark vertreten zu sein. Insgesamt sind 87 Kreistagsmitglieder zu wählen.

 

Bis zum Wahltag erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung mit Angaben zum zuständigen Wahllokal. Der Versand soll bis zum 22. Februar abgeschlossen sein. Am Wahltag selbst können die Stimmen persönlich im Wahllokal oder bereits im Vorfeld per Briefwahl abgegeben werden. Der Antrag auf Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden und ist ab Anfang Februar ebenfalls online über die Webseite www.maintal.de/wahlen möglich. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugesandt und müssen ausgefüllt bis zum Wahltag um 18 Uhr wieder im Rathaus zur Auszählung vorliegen. Auch wird es möglich sein, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen, um sich frühzeitig mit den umfangreichen Listen der Parteien und Wählergruppen zu beschäftigen.

 

Neben der klassischen Listenwahl können Wähler*innen bei der Kommunalwahl 2026 kumulieren und panaschieren, um personenbezogen über die Vertretung in Stadtverordnetenversammlung und Kreistag zu entscheiden.

 

Parallel zur Kommunalwahl wird am 15. März auch der Maintaler Ausländerbeirat für die kommenden fünf Jahre neu gewählt. Die Aufgabe des elfköpfigen Gremiums ist es, die Interessen der in Maintal lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu vertreten. Er bildet die Verbindung zwischen haupt- und ehrenamtlicher Politik. Zudem ist der Beirat mit anderen Beiräten vernetzt. Er berät zu allen Themen, die das Zusammenleben, Integration und gesellschaftliche Teilhabe betreffen. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Bürger*innen – auch EU-Bürger*innen sowie alle Staatenlosen –, die mindestens 18 Jahre alt sind und am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Maintal haben.

 

Der Wahlausschuss der Stadt Maintal entscheidet am 16.01.2026 um 18 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der bis zum 5.1.2026 eingegangenen Wahlvorschläge.

 

Innerhalb der gesetzlichen Einreichungsfrist wurden neun Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zwei Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl eingereicht

 

Alle Informationen rund um die Kommunalwahl werden sukzessive auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen  veröffentlicht. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Musterstimmzetteln, die eine frühzeitige Information zu allen zugelassenen Kandidat*innen ermöglicht. Wer Fragen zur Kommunalwahl hat, kann sich unter der Telefonnummer 06181 400-0 oder per E-Mail an melden.

 

Pressemitteilung vom 07.01.2026

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins.

 

VERANTWORTLICHER

 

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

 

Fachdienst Stadtpolizei und Wahlen

Klosterhofstraße 4-6

63477 Maintal

Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

 

Datenschutzbeauftragter
Stephanie Gruber-Schwalbach

Klosterhofstraße 4-6

63477 Maintal

 


Antrag eines Wahl-/Abstimmungsscheines

 

Soweit Sie einen Wahl-/Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen. Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können. Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.
 

Zweck der Verarbeitung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einen Wahl-/Abstimmungsschein zu bearbeiten.

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO, § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 26 Europawahlordnung (EuWO) / § 27 Bundeswahlordnung (BWO) / § 13 Landeswahlordnung (LWO) / § 17 Kommunalwahlordnung (KWO).
 

Dauer der Speicherung: Die Daten werden gem. § 83 EuWO / § 90 BWO / § 76LWO / § 112 KWO gespeichert.

 

Ihre Rechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, stehen Ihnen als betroffene Person folgende Rechte, im Sinne der DSGVO, gegenüber dem Verantwortlichen zu:
 

Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und Auskunft darüber zu verlangen, insbesondere welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und welche Kategorien verarbeitet werden. Ferner besteht für Sie das Recht auf Information über die Empfänger und die Speicherdauer und ggf. über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation. Zusätzlich können Sie, insbesondere Auskunft über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, verlangen.

 

Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten unrichtigen personenbezogenen Daten sowie unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

 

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
Ferner haben Sie nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks besteht nicht mehr.

  • Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage.

  • Sie haben nach Art. 21 Abs. 1 oder 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt; im Falle des Art. 21 Abs. 1 gilt dies nur, soweit keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.

  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

  • Die Löschung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.


Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Nach Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Die Richtigkeit personenbezogener Daten wird von Ihnen bestritten.

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig; Sie verlangen anstatt der Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.

  • Der Verantwortliche benötigt nicht länger die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung; Sie benötigen diese jedoch als betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  • Sie als betroffene Person haben Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt.

 

Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Sie haben nach Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f. DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
 

Widerruf der Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Falls Sie uns eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie den Widerruf uns gegenüber ausgesprochen haben. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können Ihren Widerruf an per E-Mail oder postalisch unter Nutzung der oben angegebenen Adresse richten.

 

Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht für Sie als betroffene Person die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu beschweren.
Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

 

Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Post-Adresse:
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
Vor-Ort:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611/1408-0
Fax 0611/1408-611
E-Mail-Adresse:

 

Weitere Informationen zum Datenschutz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig.
Wenn Sie daher weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Stand: [Mai/2019]

  

Wahlhelfer*innen

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Und Demokratie lebt vom Mitmachen: In Maintal werden pro Wahl rund 280 Ehrenamtliche benötigt. Wenn Sie Wahlhelfer*in werden möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an  oder melden Sie sich direkt online an.

 

Wer kann helfen?
Alle, die zur jeweiligen Wahl in Maintal wahlberechtigt sind, also wählen dürfen.

 

Um welche Aufgaben geht es?
Wahlhelfer*innen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Wahlbezirks aus. Wahlvorstände arbeiten eigenständig, treffen durch Abstimmungen nötige Entscheidungen. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 7 Mitgliedern, darunter sind immer einige bereits erfahrene Personen.

 

Wie lange dauert ein Einsatz?
Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal. Danach teilt die oder der Wahlvorsteher* in in der Regel zwei Schichten ein. Wer vormittags arbeitet, hat am Nachmittag frei und umgekehrt. Alle treffen sich um 18 Uhr erneut im Wahllokal und beginnen mit der Stimmauszählung. Mit der Feststellung des Wahlergebnisses endet der Einsatz.

 

Wird die Arbeit belohnt?
Sie erhalten für Ihr Engagement 80 Euro. Dieses sogenannte Erfrischungsgeld wird am Wahlsonntag bar ausgezahlt.

 

Wie erfolgt die Berufung?
Alle Wahlhelfer*innen erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben. Darin sind alle wichtigen Informationen enthalten. Bei Folge-Wahlen können Wahlhelfer*innen jedes Mal neu entscheiden, ob sie Ihre Unterstützung anbieten möchten.

 

 

 ZU FRÜHEREN WAHLERGEBNISSEN in der Stadt Maintal

    

 

Zuständig:

Fachdienst Stadtpolizei und Wahlen

-Projekt Wahlen-

Klosterhofstraße 4-6

63477 Maintal

Telefon: 06181 400 -0

Fax: 06181 400-5045

E-Mail:

IntegreatKlima-BündnisKultur-RegionLink zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt KompassFamilienfreundlicher Arbeitgeber Kinderfreundliche Kommune  FairtradeExterner Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen bestehtMaintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet.Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.