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Brennholzverkauf

Brennholz

Der Brennholzkauf aus dem Stadtwald Maintal erfolgt über den Brennholz-Webshop des Holzkontors Darmstadt-Dieburg-Offenbach. 

 

Auch wenn der Ihnen bereits bekannte Förster Ihre Vertrauensperson vor Ort bleibt und Ihnen bei Fragen wie gewohnt weiterhin gerne zur Verfügung steht, können Brennholzbestellungen auf diesem Wege nicht mehr getätigt werden.

 

Die Stadt Maintal ist Mitglied im Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR. Diese verantwortet für die Stadt sowie für weitere Mitgliedskommunen aus den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach und Main-Kinzig-Kreis die Holzvermarktung.

 

Möchten Sie Brennholz als Rundholz am Waldweg oder in Einzelfällen auch als Schlagabraum erwerben, so erhalten Sie dieses ab sofort nur noch über das Holzkontor. Das Holzkontor hat auf seiner Homepage einen Brennholz-Webshop bereitgestellt. Hier finden Sie das im Wald lagernde und zum Kauf angebotene Brennholz.

 

Über die Suchfunktionen können Sie nach Menge, Baumart und Kommune filtern und aus den angebotenen Partien die für Sie passende Holzliste auswählen. Der Brennholzbestand wird im Webshop regelmäßig aktualisiert. Sie erhalten im Webshop immer möglichst detaillierte Informationen zu der Holzpartie, für die Sie sich interessieren.

 

Der Brennholz-Webshop richtet sich an Personen, die das Brennholz für den privaten Eigenbedarf benötigen. Aus diesem Grund ist die Maximalmenge je Kunde und Jahr auf 10 Festmeter Holz begrenzt. Eine Vorab-Bestellung oder Reservierung von Brennholz ist nicht möglich.

 

Den genauen Lagerort Ihres Holzes erfahren Sie mittels einer Forstkarte, welche das Holzkontor Ihnen immer zusammen mit der Holzrechnung per E-Mail zusenden.

 

In nur 3 Schritten zu Ihrem Brennholz:

 

1. Online-Kauf, Rechnung, Lagerort

Nach dem Online-Kauf erhalten Sie per E-Mail Ihre Rechnung sowie eine detaillierte Karte mit dem genauen Lagerort des Holzes. Sie erhalten diese Unterlagen in der Regel innerhalb von einer Woche.

 

2. Bezahlung Ihrer Rechnung, Abfuhrgenehmigung

Die Zahlfrist für Ihre Rechnung beträgt 14 Tage. Mit Bezahlung der Rechnungssumme erkennen Sie Menge und Qualität des erworbenen Holzes an. Anschließend erhalten Sie von der Kommune die Abfuhrgenehmigung.

 

3. Abholung / Aufarbeitung des Holzes

Im Zeitraum 01.10. bis 31.03. dürfen Sie Ihr Holz werktags im Wald aufarbeiten. Die Abholung Ihres Holzes ist ganzjährig an Werktagen möglich. Die unterschriebene Abfuhrgenehmigung ist als Besitznachweis mitzuführen.

 

Den Brennholz-Webshop sowie weitere Informationen finden Sie unter https://holzkontor-dadiof.org/shop

 

Bildquelle: Pixabay

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