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Wahlgräber für Erdbestattung

  • Erdbestattung

  • Ruhezeit 30 Jahre

  • Nutzungszeit 30 Jahre

  • Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.

  • Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.

  • Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben. Die Anzahl der Grabstellen entspricht der Anzahl möglicher Erdbestattungen. Eine einstellige Wahlgrabstätte bietet Platz für eine Erdbestattung.

  • Bei Wahlgräbern für Erdbestattungen ist es zulässig pro Grabstelle maximal 2 Urnen beizusetzen.

  • Zusätzliche Beisetzungen können dann erfolgen, wenn die Nutzungszeit der Wahlgrabstätte noch mindestens 15 Jahre (für Urnenbeisetzungen) bzw. 30 Jahre (für Erdbestattungen) beträgt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist zu verlängern; längstens für insgesamt 80 Jahre.

 

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.

Integreat Klima-Bündnis Kultur-Region   Link zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt Kompass Externer Link zur 115 - Ihrer Behördennummer - Wir lieben Fragen; Bild zeigt das Logo, welches aus einem Telefon und den Zahlen 115 besteht Kfk Fairtrade Externer Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen besteht Maintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet. Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.