Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.maintal.de. veröffentlichten Websiten der Stadt Maintal.
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Kontrast
Wenn Sie den Kontrast auf diesen Internetseiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte die folgenden Tasten gleichzeitig:
Linke Umschalt-Taste + Linke Alt-Taste + Druck-Taste
(die mit dem Pfeil nach oben)
Ihnen wird nun die hier links abgebildete Meldung angezeigt.
Klicken Sie auf "Ja".
Aktualisieren Sie die Internetseite duch drücken der Taste F5.
Alternativ können Sie auch auf das Logo der Stadt Maintal klicken.
Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie erneut die oben beschriebene Tastenkombination und bestätigen mit "Ja".
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
PDF-Dokumente
Videos
Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Linkbeschreibungen
Überschriftenhierarchien
einelementige Listen
Von Dritten bereitgestellte Dokumente
Geplante Maßnahmen
Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien
Schrittweise Anpassung von Videos
Alternativtexte für Grafiken und Objekte sowie Links werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Überarbeitung der Überschriftenhierarchien
Überarbeitung von einelementigen Listen
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.05.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.maintal.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann nutzen Sie gerne das Formular oder melden Sie sich gerne bei uns.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Maintal
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal
Telefon: 06181-400 281
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass durch den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: