Wahlen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags statt. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen bis zum Wahltermin Informationen rund um die Bundestagswahl bereit.
Als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen. Dies ist ab 13. Januar 2025 möglich. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins.
VERANTWORTLICHER
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Fachdienst Stadtpolizei und Wahlen
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal
Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
Datenschutzbeauftragter
Stephanie Gruber-Schwalbach
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal
Antrag eines Wahl-/Abstimmungsscheines
Soweit Sie einen Wahl-/Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen. Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können. Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.
Zweck der Verarbeitung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einen Wahl-/Abstimmungsschein zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO, § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 26 Europawahlordnung (EuWO) / § 27 Bundeswahlordnung (BWO) / § 13 Landeswahlordnung (LWO) / § 17 Kommunalwahlordnung (KWO).
Dauer der Speicherung: Die Daten werden gem. § 83 EuWO / § 90 BWO / § 76LWO / § 112 KWO gespeichert.
Ihre Rechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, stehen Ihnen als betroffene Person folgende Rechte, im Sinne der DSGVO, gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und Auskunft darüber zu verlangen, insbesondere welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und welche Kategorien verarbeitet werden. Ferner besteht für Sie das Recht auf Information über die Empfänger und die Speicherdauer und ggf. über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation. Zusätzlich können Sie, insbesondere Auskunft über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, verlangen.
Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten unrichtigen personenbezogenen Daten sowie unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
Ferner haben Sie nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks besteht nicht mehr.
Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage.
Sie haben nach Art. 21 Abs. 1 oder 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt; im Falle des Art. 21 Abs. 1 gilt dies nur, soweit keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Nach Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Die Richtigkeit personenbezogener Daten wird von Ihnen bestritten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig; Sie verlangen anstatt der Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt nicht länger die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung; Sie benötigen diese jedoch als betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie als betroffene Person haben Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt.
Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Sie haben nach Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f. DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Widerruf der Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Falls Sie uns eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie den Widerruf uns gegenüber ausgesprochen haben. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können Ihren Widerruf an per E-Mail oder postalisch unter Nutzung der oben angegebenen Adresse richten.
Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht für Sie als betroffene Person die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu beschweren.
Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Post-Adresse:
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
Vor-Ort:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611/1408-0
Fax 0611/1408-611
E-Mail-Adresse:
Weitere Informationen zum Datenschutz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig.
Wenn Sie daher weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Stand: [Mai/2019]
Wahlhelfer*innen
Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Und Demokratie lebt vom Mitmachen: In Maintal werden pro Wahl rund 280 Ehrenamtliche benötigt. Wenn Sie Wahlhelfer*in werden möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an oder melden Sie sich direkt online an.
Wer kann helfen?
Alle, die zur jeweiligen Wahl in Maintal wahlberechtigt sind, also wählen dürfen.
Um welche Aufgaben geht es?
Wahlhelfer*innen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Wahlbezirks aus. Wahlvorstände arbeiten eigenständig, treffen durch Abstimmungen nötige Entscheidungen. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 7 Mitgliedern, darunter sind immer einige bereits erfahrene Personen.
Wie lange dauert ein Einsatz?
Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal. Danach teilt die oder der Wahlvorsteher* in in der Regel zwei Schichten ein. Wer vormittags arbeitet, hat am Nachmittag frei und umgekehrt. Alle treffen sich um 18 Uhr erneut im Wahllokal und beginnen mit der Stimmauszählung. Mit der Feststellung des Wahlergebnisses endet der Einsatz.
Wird die Arbeit belohnt?
Sie erhalten für Ihr Engagement 80 Euro. Dieses sogenannte Erfrischungsgeld wird am Wahlsonntag bar ausgezahlt.
Wie erfolgt die Berufung?
Alle Wahlhelfer*innen erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben. Darin sind alle wichtigen Informationen enthalten. Bei Folge-Wahlen können Wahlhelfer*innen jedes Mal neu entscheiden, ob sie Ihre Unterstützung anbieten möchten.
Pressemitteilungen
21 Wahlbezirke für die Bundestagswahl
Zuständiges Wahllokal für die Abstimmung am 23. Februar steht auf der Wahlbenachrichtigung
Die Wahl des Deutschen Bundestags rückt näher. Am Sonntag, 23. Februar, stimmen die Wähler*innen über die Abgeordneten und Parteien in Berlin ab. Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits verschickt. Auf diesen ist vermerkt, in welchem der 21 Wahlbezirke am 23. Februar die persönliche Stimmabgabe möglich ist. Gleichzeitig kann der Vordruck auf der Rückseite für den Antrag auf Briefwahl genutzt werden. Hier ist unbedingt die verkürzte Frist aufgrund der vorgezogenen Wahl zu berücksichtigen.
Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich beim Wahlbüro zu melden. Gemeindewahlleiterin Stephanie Gruber-Schwalbach bittet alle Wähler*innen außerdem, sich rechtzeitig über das zuständige Wahllokal zu informieren. Durch die Belegung der Bürgerhäuser in Hochstadt und Wachenbuchen werden die Wahllokale in Hochstadt im evangelischen Gemeindehaus, im Rathaus und im Kirchlichen Zentrum Sankt Bonifatius sowie in einem ehemaligen Bankgebäude in der Raiffeisenstraße in Wachenbuchen eingerichtet. Das zuständige Wahllokal ist jeweils auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Dabei sind alle 21 Wahllokale in Maintal barrierefrei.
Wer am Wahlsonntag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann oder will, kann Briefwahl für die Stimmabgabe zu nutzen. Die erforderlichen Unterlagen können entweder über den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder online unter www.maintal.de/wahlen angefordert werden. Dies ist bis zum 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich, bei unvorhersehbarer Erkrankung bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr. Die Online-Beantragung ist bis 18. Februar 2025 um 23.59 Uhr möglich. Dabei ist unbedingt die Postzustellzeit zu berücksichtigen. Briefwahl sollte daher so früh wie möglich beantragt und die ausgefüllten Unterlagen umgehend zurücksendet werden. Es ist ebenfalls möglich, den Briefwahlumschlag spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht. Fragen beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an .
PM vom 04.02.2025
Briefwahl so früh wie möglich beantragen
Wahlschein kann per Post oder online angefordert werden
Durch die vorzeitige Auflösung des Bundestags findet die Neuwahl des Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar, mit einer verkürzten Vorlaufzeit statt. Die Wahlbenachrichtigungen dazu werden derzeit durch die Deutsche Post zugestellt. Diese geben Auskunft über das zugewiesene Wahllokal. Zudem kann über den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragt werden. Dies ist zusätzlich online möglich. Wahlberechtigte, die bis 02. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, können sich direkt beim Wahlamt melden.
Wer am Wahlsonntag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann oder will, kann stattdessen Briefwahl für die Stimmabgabe zu nutzen. Die erforderlichen Unterlagen können
über den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder
online unter www.maintal.de/wahlen angefordert werden. Per Klick auf die Schaltfläche „Zum Wahlscheinantrag“ erfolgt eine Weiterleitung auf die Seite des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21. Dort können die erforderlichen Daten für den Antrag auf Briefwahl eingegeben werden.
Die formlose Antragstellung per E-Mail an unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Straße ist ebenfalls möglich, sollte aber auf Grund einer längeren Bearbeitungsdauer nicht die bevorzugte Variante sein.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025 um 15 Uhr beantragt werden. Bei unvorhersehbarer Erkrankung ist dies noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. Die Online-Beantragung über den Online-Wahlschein ist hingegen nur bis 18. Februar 2025 um 23.59 Uhr möglich. Grund hierfür ist die Postlaufzeit für die Zustellung der Briefwahlunterlagen, die bedacht werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen durch die vorgezogenen Neuwahlen erst ab Anfang Februar versendet werden können – auch wenn diese bereits im Januar beantragt wurden. In der Folge verkürzt sich die Zeit für die Rücksendung auf dem Postweg. Wer diesen nutzen möchte, sollte die Briefwahl so früh wie möglich beantragen und die ausgefüllten Unterlagen umgehend zurücksenden.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können auch am Rathaus in Hochstadt, Klosterhofstraße 4-6, in den grauen Briefkasten eingeworfen werden. Wichtig ist, dass der Briefwahlumschlag spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingeht. Briefwahlumschläge können nicht im Wahllokal abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags sind auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht. Das Maintaler Wahlbüro befindet sich im Rathaus in der Klosterhofstraße 4-6 im Stadtteil Hochstadt und ist bei Fragen erreichbar unter Telefon 06181 400-0, per E-Mail an oder per Fax an 06181 400-459.
Pressemitteilung vom 17.01.2025
Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis zum 2. Februar
2025 wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition findet die Neuwahl früher als ursprünglich geplant statt. Der Wahltermin ist Sonntag, 23. Februar 2025. Die Vorbereitungen im Maintaler Rathaus laufen bereits, damit rund 24.000 stimmberechtigte Maintaler*innen über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestags entscheiden können.
Dabei wählen sie mit der Erststimme die Kandidat*innen aus ihrem Wahlkreis zur Vertretung nach Berlin. Mit der Zweitstimme entscheiden sie mit der Wahl einer Partei über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die Zweitstimmen festgelegt.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden bis zum 2. Februar 2025 verschickt. Sie geben Auskunft zum Eintrag ins Wählerverzeichnis und den Wahllokalen. Weil die Neuwahl in die Hochphase des Karnevals fällt und die Bürgerhäuser für Vereinsveranstaltungen reserviert sind, gibt es einige Änderungen bei den Wahllokalen. Maintals Gemeindewahlleiterin Stephanie Gruber-Schwalbach bittet deshalb darum, ein besonderes Augenmerk auf die Angaben zu den Wahllokalen auf den Wahlbenachrichtigungen zu richten.
Neben der Abstimmung in einem der Maintaler Wahllokale ist natürlich auch Briefwahl möglich.
Für deren Antrag kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Briefwahl kann außerdem ab 13. Januar 2025 online unter www.maintal.de/wahlen oder formlos per E-Mail an unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Straße beantragt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen erst ab Anfang Februar versendet werden können.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Maintaler Besonderheit, sondern um eine bundesweite Regelung, die den verkürzten Fristen für diese Bundestagswahl geschuldet ist. Dieses knappe Zeitfenster ist insbesondere bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen zu bedenken. Denn Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlberechtigte, die bis 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, können sich direkt beim Wahlamt melden. Es ist erreichbar per E-Mail an oder unter Telefon 06181 400-0.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl werden auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht.
Pressemitteilung vom 10.01.2025
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Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie...
...auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de
...auf Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/bundestagswahl-ablauf/bundestagswahl-ablauf-node.html
...auf der Seite des Landes Hessen unter wahlen.hessen.de/bundestagswahl
ZU DEN WAHLERGEBNISSEN in der Stadt Maintal
Fachdienst Stadtpolizei und Wahlen
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Telefon: 06181 400 -0
Fax: 06181 400-5045
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