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Erdbestattung
Ruhezeit 30 Jahre
Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Reihengräbern oder Wahlgräbern.
Die Unterschiede sind hier beschrieben.
Es gelten die jeweiligen Bestimmungen für Erd-Reihengräber oder Erd-Wahlgräber.
Nutzungszeit bei Reihengräbern: 30 Jahre
Nutzungszeit bei Wahlgräbern: bis zu 80 Jahre
Die Gräber sind gegen Mekka ausgerichtet.
Bestattungen ohne Sarg sind grundsätzlich möglich. Es gelten die Bestimmungen der Friedhofssatzung.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.