Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wahlgräber für Urnenbeisetzung

  • Ruhezeit 15 Jahre
  • Nutzungszeit 30 Jahre
  • Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.
  • Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
  • Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben.
  • Die Anzahl der Grabstellen in einer Urnenwahlgrabstätte werden auf höchstens vier Grabstellen begrenzt.

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.

Zwei- und vierstellige Wahlgräber für Urnenbeisetzung
IntegreatKlima-BündnisKultur-Region Link zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt KompassExterner Link zur 115 - Ihrer Behördennummer - Wir lieben Fragen; Bild zeigt das Logo, welches aus einem Telefon und den Zahlen 115 besteht KfkFairtradeExterner Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen bestehtMaintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet.Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.