Kindergräber

Kindergräber sind Grabstätten für verstorbene Kinder unter 5 Jahren.
Es sind Erdbestattungen.
Ruhezeit 25 Jahre
Nutzungszeit 25 Jahre
Die Gräber haben die Maße 1,20 m x 0,60 m und werden der Reihe nach belegt.
Die Lage kann nicht ausgesucht werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.














