Ehrung verdienter Persönlichkeiten
Zur öffentlichen Anerkennung von Leistungen oder
Verdiensten verleiht die Stadt Maintal
- das Ehrenbürgerrecht gem. § 28 Abs. 1 HGO
- die Ehrenbezeichnung gem. § 3 des Stadtrechts
- die Medaille in Bronze, Silber und Gold
- die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
- zum Stadtrecht bitte hier klicken
Ehrenbürgerrecht
Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Maintal besonders verdient gemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Ehrenbezeichnung
Bürger, die mindestens 20 Jahre ein kommunales Mandat oder Amt ohne Tadel ausgeübt haben, kann eine Ehrenbezeichnung verliehen werden. Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Medaillen für Bürger*innen der Stadt Maintal und andere Persönlichkeiten, die sich
- durch langjährige politische Tätigkeit oder durch vorbildliches bürgerschaftliches Verhalten um die Stadt Maintal verdient gemacht haben
- die sich Verdienste um die Völkerverständigung erworben haben oder besondere Leistungen auf wissenschaftlichem, kulturellem, wirtschaftlichem, caritativem oder sportlichem Gebiet aufzuweisen haben,
- die sich durch außerordentliche und vorbildliche Hilfeleistung bei der Rettung eines Menschen vor dem Tode oder bei der Verhütung erheblicher Schäden verdient gemacht haben
- über die Verleihung der Medaille entscheidet der Magistrat der Stadt Maintal im Einvernehmen mit dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal
Die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
- Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder werden zum 10- 25- und 40-jährigen Jubiläum mit einer Ehrennadel (Bronze, Silber, Gold) geehrt
- Die Vereine können Mitglieder, die die Kriterien erfüllen, vorschlagen
- Der Fachdienst Kultur, Sport, Partnerschaften und Archiv trifft nach dem Stadtrecht die Auswahl.
Kontakt
Magistrat der Stadt Maintal
Vereinbsbetreuung
Klosterhofstr. 4 - 6
63477 Maintal
Tel. 06181 400 - 726
E-Mail:
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