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Bebauungspläne

Als verbindlicher Bauleitplan wird der Bebauungsplan (B-Plan) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Der Bebauungsplan enthält im Vergleich zum Flächennutzungsplan verbindliche Festsetzungen zur baulichen Nutzung und ist als Satzung nach außen für die Bürgerschaft wirksam. Der Bebauungsplan gibt vor, wo, was und wie gebaut werden darf, in dem er parzellenscharf u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche festsetzt.

 

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:

  • Textlichen und zeichnerischen Festsetzungen

  • Begründung

  • Umweltbericht

  • Zusammenfassender Erklärung

 

 

Laufende Beteiligungsverfahren

„Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“ (ehem. Real-Gelände) in Dörnigheim

Der Anfang Oktober 2024 zwischen der Stadt Maintal und dem Investor Instone geschlossene Grundlagenvertrag enthält grundlegende Rahmenbedingungen für die Bebauung des Areals. Im Rahmen einer Bürgerinfoveranstaltung am 26.11.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans ausführlich vorgestellt. 

Stellungnahmen können per E-Mail an oder zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden (Sprechzeiten: 

Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Mittwoch 13.00 - 17.00 Uhr bzw. nach vorheriger Absprache). Stellungnahmen sind bis zum 05.01.2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass das Rathaus vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen ist.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan:

Die Gutachten:

 

 

„Am Berghof“ in Wachenbuchen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Berghof“ in der Gemarkung Wachenbuchen, Fluren 22, 24 tlw. im Regelverfahren mit Umweltprüfung beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus dem ► Übersichtsplan Am Berghof" hervor.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung) geschaffen werden. ► Erläuterungen zum Städtebaulichen Konzept Am Berghof"

 

Am 30.08.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke und Erörterung der Planung fand am 22. Juni 2023 im Bürgerhaus Wachenbuchen eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

 

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Berghof“ im Stadtteil Wachenbuchen beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Übersichtskarte
Plankarte 1
Plankarte 2 + 3

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeine Wohngebiets im Sinne des § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) geschaffen werden. Darüber hinaus wurden externe Ausgleichsflächen in die Planung integriert.

Es wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden (§ 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 HBO (Hessischer Bauordnung)), Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Konzept zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten im Hinblick auf Vorkommen des Feldhamsters, Orientierendem Geotechnischen Gutachten, Studie zur Entwässerung und der zugehörigen Betrachtung zum Schlammrückhalt (RRB), Kurzbericht des Energiekonzeptes, Geophysikalischer Prospektion zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern, Mobilitätskonzept, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnischer Stellungnahme, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zum Verständnis der Festsetzungen notwendigen DIN-Normen und Regelwerke sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist

 

vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 29. November 2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Maintal unter https://www.maintal.de/seite/369799/bebauungspl%C3%A4ne.html einsehbar. Gemäß § 3 Abs 2 BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/m-o abgerufen werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an oder ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. 

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die o. g. Planunterlagen in der Stadtverwaltung Maintal, Klosterhofstraße 4 – 6, 63477 Maintal, vor Zimmer A005 während der üblichen Dienststunden montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs von 13 bis 18 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 06181 / 400-246 eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Stadt Maintal hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einleitenden Kapiteln zu Anlass, Inhalten, Zielen und Festsetzungen und Merkmalen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst:

  • Boden und Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme, zu den vorherrschenden Bodentypen im Plangebiet, zur anthropogenen Vorbelastung, Altlasten und der bestehenden Versiegelung, zur Eingriffsbewertung sowie zur Minderung des Bodeneingriffs.

  • Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern innerhalb und außerhalb des Plangebiets, Darstellung der künftigen Entwässerung und Rückhaltemaßnahmen, Schutz vor Oberflächenwasser und Überschwemmungen und die Ergebnisse der Entwässerungsstudie inkl. der Ergänzung zum Schlammrückhalt etc. 

  • Klima und Luft, Klimawandel: Informationen zur klimatologischen Bestandsaufnahme, zur Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft, zur Eingriffsbewertung und zu eingriffsminimierenden Maßnahmen, zur Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels.

  • Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Informationen über gegenwärtige Nutzungstypen sowie Beschreibung und Bewertung des Konfliktpotenzials, zu eingriffsminimierenden Maßnahmen, den Ergebnissen des Artenschutzgutachtens und der Verminderung-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (v. a. betroffene Arten: Bluthänfling, Feldlerche, Girlitz, Grünfink und Stieglitz, Breitflügelfledermaus, Kleinen Abendsegler und Zwergfledermaus sowie Feldhamster). 

  • Landschaft: Informationen und Beschreibung zur bestehenden Landschaft sowie eine Eingriffsbewertung auf das Orts- und Landschaftsbild inkl. Informationen zu eingriffsmindernden Landschaftselementen und Festsetzungen zu Begrünungen, Beleuchtungen, Höhenentwicklung, etc. 

  • Schutzgebiete: Informationen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten und auf andere Schutzgebiete. 

  • Kultur- und Sachgüter: Hinweise zum Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern (Einzelanlagen bzw. unbewegliche Kulturdenkmale nach § 2 Abs. 1 HDSchG als auch Gesamtanlagen (Ensembles) nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG), auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und die Ergebnisse der geophysikalischen Untersuchungen. 

  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Informationen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen und seine Gesundheit (insb. Schall), den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung sowie zur Bedeutung des Plangebietes für die Naherholung.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

Folgende weitere umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:

  • Paul Ingenieure GmbH (2019): Studie zur Entwässerung des Baugebietes „Am Berghof“ im Stadtteil Wachenbuchen. Bericht V 2.0

  • Paul Ingenieure GmbH (2020): Dokumentation zur Entwässerung des Baugebietes „Am Berghof“ im Stadtteil Wachenbuchen. Ergänzung: Betrachtung zum Schlammrückhalt (RRB)

  • Geo-Consult GmbH (2019): Orientierendes Geotechnisches Gutachten zum Projekt Entwicklung des Baugebietes „Am Berghof“ in Maintal - Wachenbuchen

  • IMB Plan (2020): Bebauungsplan „Am Berghof“ - Mobilitätskonzept

  • IMB Plan (2022): Bebauungsplan „Am Berghof“ - Verkehrsuntersuchung

  • PlanÖ (2020/2023/2024): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bebauungsplan „Am Berghof“, Stadt Maintal, Stadtteil Wachenbuchen

  • PlanÖ (2023): Konzept zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten im Hinblick auf Vorkommen des Feldhamsters (Cricetus cricetus) zum Bebauungsplan „Am Berghof, ehemalige Gärtnerei“

  • Geophysik RheinMain GmbH, Maintal – Wachenbuchen Bebauungsplan „Am Berghof“ - Geophysikalische Prospektion zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern, 31.03.2022

  • GSA Ziegelmeyer GmbH (2023): Schalltechnische Stellungnahme P 22031-1

  • Alpha IC GmbH (2024): Kurzbericht - Erstellung eines Energiekonzeptes für das Neubaugebiet „Am Berghof“ in Maintal-Wachenbuchen

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:

  • Hessen Mobil Gelnhausen (02.11.2023) (Schutzgut Mensch): Hinweise zur Verkehrserschließung, zum Lärmschutz und zur Verkehrssicherheit. 

  • Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreis – Amt Bauordnung und Kreisentwicklung (10.11.2023) inkl. Anlage zur Stellungnahme zum RegFNP im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 13.01.2022 (Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser, Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Luft, Klima und Folgen des Klimawandels): Hinweise zu Schutzgebieten, zur Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser), Löschwasser- und Wasserversorgung, Bodenschutz, Altlasten, Wasser- und Grundwasserschutz, landwirtschaftlichen Belangen (lw. Betriebstätigkeiten, etc.), Immissionsschutz (Lärm, Staub, Gerüche, Pflanzenschutzmittel, Licht), Kompensationsmaßnahmen, Artenschutz (insb. Feldhamster), Eingrünungen, Erneuerbare Energien. 

  • Landesamt für Denkmalpflege – hessen Archäologie (09.11.2023) (Schutzgüter: Kulturelles Erbe und Denkmalschutz): Hinweise zu den archäologischen Untersuchungen und Bodendenkmälern. 

  • Maintal-Werke GmbH (30.10.2023) (Schutzgüter: Wasser, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt): Hinweise zur Trink- und Löschwasserversorgung und zu Bepflanzungen. 

  • Regierungspräsidium Darmstadt (09.11.2023 und 27.10.2023) (Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Mensch): Hinweise zur Flächeninanspruchnahme und Bodennutzung, landwirtschaftliche Belangen, Ausgleichsflächen, Immissionsschutz (Lärm, Staub, Gerüche, Pflanzenschutzmittel, Licht), Artenschutz (v. a. Feldhamster), wasserwirtschaftliche Belange (Versorgung, Entwässerung, Grundwasserschutz), Bodenschutz, Altlasten und Abfallentsorgung, Kampfmittel, bergbauliche Informationen, naturschutzfachliche Ausgleichsplanung.

  • Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (19.10.2023) (Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt): Hinweise auf Flächen für die Landwirtschaft, Klimafunktionen, Grünzüge, Grundwasserschutz und deren Vereinbarkeit mit der vorliegenden Planung. 

  • Verbandsvorsteher Wasser- und Bodenverband Wachenbuchen (09.11.2023) (Schutzgüter Wasser, Luft, Klima und Folgen des Klimawandels): Hinweise und Anregungen zur Entwässerung des Plangebietes, zu Überschwemmungsereignissen.

  • Ortslandwirt, sowie 1. Vorsitzender Ortsbauernverband Wachenbuchen (09.11.2023) (Schutzgüter, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zu Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, landwirtschaftlichen Belangen, Hochwasserschutz, Entwässerungsmaßnahme, Verkehrsführung. 

  • Öffentlichkeit (Zusammenfassung der Anregungen aus der Informationsveranstaltung vom 22.06.2023 und per Nachrichten eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Auswertung) (22.06.2023) Schutzgüter Mensch, Wasser, Landschaft, Kulturelles Erbe und Denkmalschutz, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden und Fläche): Hinweise und Bedenken zur Verkehrsentwicklung, Stellplatzsituation, Nahverkehr, Infrastruktur, Schulen, Entwässerung, Orts- und Landschaftsbild, Schall und Lärm, Frischluftversorgung, Bodendenkmäler. 

Sämtliche Unterlagen zur Einsicht in digitaler Form finden Sie hier  

(74-MB-Zip-Datei zum Download mit folgendem Inhalt: Artenschutzfachbeitrag, Baugrundgutachten, Bericht-Ergänzung-Schlammrückhalt, Begründung "Am Berghof", Bebauungsplan "Am Berghof", Energiekonzept-Kurzbericht, Entwässerungsstudien, Feldhamsterkonzept, Geophysikalische Untersuchung, Mobilitätskonzept, Schallgutachten, Umweltbericht, Stellungnahmen der Behörden, Stellungnahmen Öffentlichkeit, Verkehrsuntersuchung)

 

 

Rechtskräftige Bebauungspläne

 

Über die nachfolgende interaktive Karte haben Sie zudem die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt und sich den zugehörigen Bebauungsplan anzeigen zu lassen. Klicken Sie bitte für genauere Informationen auf den entsprechenden, eingerahmten Bezirk innerhalb der inaktiven Karte.

 

 

Im Bauleitplanverfahren werden die Bürger*innen beteiligt. In einigen Verfahren wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Durch die Offenlage des Bebauungsplanes haben die Bürger*innen die Möglichkeit, die Planung im Rathaus einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Neben der amtlichen Bekanntmachung im Maintal Tagesanzeiger und den Informationen auf dieser Seite, finden Sie die Bekanntmachungen auch unter der Kategorie „Aktuelles“ auf unserer Homepage.

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