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Bebauungspläne

Als verbindlicher Bauleitplan wird der Bebauungsplan (B-Plan) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Der Bebauungsplan enthält im Vergleich zum Flächennutzungsplan verbindliche Festsetzungen zur baulichen Nutzung und ist als Satzung nach außen für die Bürgerschaft wirksam. Der Bebauungsplan gibt vor, wo, was und wie gebaut werden darf, in dem er parzellenscharf u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche festsetzt.

 

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:

  • Textlichen und zeichnerischen Festsetzungen

  • Begründung

  • Umweltbericht

  • Zusammenfassender Erklärung

 

 

Laufende Beteiligungsverfahren

 

„Auf dem Hahnes“ in Hochstadt und „Hinter der Mühle“ in Wachenbuchen

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.05.2017 die Aufstellung der Bebauungspläne „Auf dem Hahnes“ (Gemarkung Hochstadt, tlw. Flur 23) und „Hinter der Mühle“ (Gemarkung Wachenbuchen, tlw. Flur 6) im Regelverfahren mit Umweltprüfung beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch). Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne mit der textlichen Festsetzung sowie die Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge können unter den folgenden Links eingesehen werden: 

Unterlagen „Auf dem Hahnes“

Unterlagen „Hinter der Mühle“

 

Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen die bestehenden privaten Gärten in den ausgewiesenen Geltungsbereichen bauleitplanerisch erfasst und gesichert werden.

Begründung „Auf dem Hahnes“

Begründung „Hinter der Mühle“

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat vom 12.04.2022 bis zum 20.05.2022 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form einer Informationsveranstaltung am 14.06.2022 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen haben keine wesentlichen Änderungen ergeben. 

Umweltrelevante Stellungnahmen und Abwägung „Auf dem Hahnes“

Umweltrelevante Stellungnahmen und Abwägung „Hinter der Mühle“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 15. Juli 2024 bis 12. August 2024 statt. Die Unterlagen können unter den oben genannten Links digital sowie in ausgedruckter Form in der Stadtverwaltung Maintal, Klosterhofstr. 4 – 6, 63477 Maintal von Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch von 13 – 17 Uhr zur Einsichtnahme eingesehen werden. 

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen hierzu, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Umwelt unter oder Tel. 01 73 / 3 43 64 88.

 

 

„Am Berghof“ in Wachenbuchen

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Berghof“ in der Gemarkung Wachenbuchen, Fluren 22, 24 tlw. im Regelverfahren mit Umweltprüfung beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus dem ► Übersichtsplan "Am Berghof" hervor.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung) geschaffen werden.  Erläuterungen zum Städtebaulichen Konzept "Am Berghof"

 

Am 30.08.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke und Erörterung der Planung fand am 22. Juni 2023 im Bürgerhaus Wachenbuchen eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

 

 

 

Rechtskräftige Bebauungspläne

 

Über die nachfolgende interaktive Karte haben Sie zudem die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt und sich den zugehörigen Bebauungsplan anzeigen zu lassen. Klicken Sie bitte für genauere Informationen auf den entsprechenden, eingerahmten Bezirk innerhalb der inaktiven Karte.

 

 

Im Bauleitplanverfahren werden die Bürger*innen beteiligt. In einigen Verfahren wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Durch die Offenlage des Bebauungsplanes haben die Bürger*innen die Möglichkeit, die Planung im Rathaus einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Neben der amtlichen Bekanntmachung im Maintal Tagesanzeiger und den Informationen auf dieser Seite, finden Sie die Bekanntmachungen auch unter der Kategorie „Aktuelles“ auf unserer Homepage.

 

 

IntegreatKlima-BündnisKultur-Region Link zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt Kompass  Kinderfreundliche Kommune FairtradeExterner Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen bestehtMaintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet.Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.