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Bebauungspläne

Als verbindlicher Bauleitplan wird der Bebauungsplan (B-Plan) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Der Bebauungsplan enthält im Vergleich zum Flächennutzungsplan verbindliche Festsetzungen zur baulichen Nutzung und ist als Satzung nach außen für die Bürgerschaft wirksam. Der Bebauungsplan gibt vor, wo, was und wie gebaut werden darf, in dem er parzellenscharf u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche festsetzt.

 

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:

  • Textlichen und zeichnerischen Festsetzungen

  • Begründung

  • Umweltbericht

  • Zusammenfassender Erklärung

 

 

Rechtskräftige Bebauungspläne

 

Über die nachfolgende interaktive Karte haben Sie zudem die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt und sich den zugehörigen Bebauungsplan anzeigen zu lassen. Klicken Sie bitte für genauere Informationen auf den entsprechenden, eingerahmten Bezirk innerhalb der inaktiven Karte.

 

 

Im Bauleitplanverfahren werden die Bürger*innen beteiligt. In einigen Verfahren wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Durch die Offenlage des Bebauungsplanes haben die Bürger*innen die Möglichkeit, die Planung im Rathaus einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Neben der amtlichen Bekanntmachung im Maintal Tagesanzeiger und den Informationen auf dieser Seite, finden Sie die Bekanntmachungen auch unter der Kategorie „Aktuelles“ auf unserer Homepage.

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