Bestattungsmöglichkeiten
Grundsätzlich werden alle Bestattungsmöglichkeiten in zwei Kategorien unterschieden:
Reihengräber
Wahlgräber
Es gibt folgende Bestattungsmöglichkeiten in Maintal:
Erdbestattungen
Urnenbestattungen
Alle Bestattungsformen auf einen Blick
Eine Übersicht der Unterschiede aller Maintaler Bestattungsformen finden Sie hier.
Berechtigte
Gemäß den Regelungen der Friedhofssatzung ist auf Maintaler Friedhöfen die Bestattung folgender Personen gestattet:
die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Maintal waren oder
die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder
die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Stadt Maintal beigesetzt werden oder
die früher Einwohnerinnen und Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Stadt gelebt haben oder
totgeborene Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden.
Die Bestattung anderer Personen ist auf Antrag möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Dies gilt insbesondere für totgeborene Kinder und Föten, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden. Sie können auf Wunsch einer oder eines Angehörigen bestattet werden.
Ausnahmegenehmigung:
Falls Angehörige die Bestattung von Personen auf einem Maintaler Friedhof wünschen, die nicht in dieser Auflistung erfasst sind, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter:
Telefon 06181 400 – 414 oder – 409; E-Mail:
In unserem Digitalem Rathaus finden Sie den Bestattungsantrag inklusive der Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.