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Bestattungsmöglichkeiten

Grundsätzlich werden alle Bestattungsmöglichkeiten in zwei Kategorien unterschieden:

Reihengräber

Wahlgräber

 

 

Es gibt folgende Bestattungsmöglichkeiten in Maintal:

Urnenbestattungen

 

Alle Bestattungsformen auf einen Blick

Eine Übersicht der Unterschiede aller Maintaler Bestattungsformen finden Sie hier.


Berechtigte

Gemäß den Regelungen der Friedhofssatzung ist auf Maintaler Friedhöfen die Bestattung folgender Personen gestattet:

  • die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Maintal waren oder

  • die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder

  • die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Stadt Maintal beigesetzt werden oder

  • die früher Einwohnerinnen und Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Stadt gelebt haben oder 

  • totgeborene Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden. 

 

Die Bestattung anderer Personen ist auf Antrag möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 

Dies gilt insbesondere für totgeborene Kinder und Föten, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden. Sie können auf Wunsch einer oder eines Angehörigen bestattet werden.

 

Ausnahmegenehmigung:

Falls Angehörige die Bestattung von Personen auf einem Maintaler Friedhof wünschen, die nicht in dieser Auflistung erfasst sind, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.

 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter:

Telefon 06181 400 – 414 oder – 409; E-Mail:

In unserem Digitalem Rathaus finden Sie den Bestattungsantrag inklusive der Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

IntegreatKlima-BündnisKultur-RegionLink zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt KompassFamilienfreundlicher Arbeitgeber Kinderfreundliche Kommune  FairtradeExterner Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen bestehtMaintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet.Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.